Bonner Landgericht Anwalt gesteht Untreue

Bonn · Auf einen längeren Prozess mit mehreren Fortsetzungsterminen hatte sich die Berufungskammer des Bonner Landgerichts eingestellt. Doch das Verfahren gegen einen 44 Jahre alten Rechtsanwalt, der, wie berichtet, Gelder von zwei Mandanten veruntreut hatte, endete schneller als gedacht.

Bonner Landgericht: Anwalt gesteht Untreue
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Der Grund: Der Jurist legte entgegen den Erwartungen ein umfassendes Geständnis ab. In erster Instanz hatte der 44-Jährige die Vorwürfe noch vehement bestritten. Der im vergangenen Jahr geführte Prozess zog sich über vier Monate hin. Nun die Kehrtwende: Der Anwalt gestand die Vorwürfe nicht nur pauschal, sondern schilderte auch die Hintergründe.

2011 hatte der Jurist für eine pensionierte Lehrerin die Versteigerung einer Immobilie abgewickelt. Den Erlös von 58.000 Euro ließ er dann jedoch auf sein eigenes Konto überweisen – was nicht nur eine Untreue, sondern zudem eine Verletzung der anwaltlichen Vermögensbetreuungspflicht war.

Im zweiten Fall nutzte der Angeklagte die Notsituation eines unter Betreuung stehenden Mannes aus. Er vertrat das Opfer beim Verkauf eines Grundstücks. Der erzielte Erlös von 180.000 Euro floss wiederum auf sein eigenes Konto. Diesmal schaltete sich allerdings ein anderer Anwalt ein und erreichte, dass sofort 115.000 Euro zurückgezahlt wurden. Später einigte sich der Angeklagte mit der Gegenseite im Rahmen eines zivilrechtlichen Vergleichs.

Im Berufungsprozess erklärte der 44-Jährige, ihm sei seinerzeit die Arbeit offenbar über den Kopf gewachsen, sodass er es nicht mehr geschafft habe, ordentlich abzurechnen. Die geschädigte Mandantin habe er in 18 Verfahren vertreten. Daher habe er das Geld aus der Immobilienversteigerung als Honorar für sich angesehen.

Die Berufungsrichter entschieden schließlich, die ursprüngliche Bewährungsstrafe von 14 Monaten um drei Monate abzusenken. Nun muss die Anwaltskammer prüfen, ob gegen den verurteilten Juristen weitere Sanktionen verhängt werden müssen.

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