Gebühren Anlieger sollen Grünanlage Kettelerplatz in Dransdorf zahlen

Dransdorf · 30 Jahre nach dem Bau der Grünanlage am Kettelerplatz will die Stadt nun 250.000 Euro auf die Bürger umlegen. Bis zum 10. Juli soll der Stadtrat entscheiden, weil sonst eine Verjährung droht.

Wenn die Stadt die Baukosten von neuen Straßen und Plätzen noch viele Jahre nach der Fertigstellung auf die Anwohner umlegt, ist in aller Regel Ärger programmiert und die Bürger wehren sich nach Kräften. Das dürfte im Fall des Kettelerplatzes in Dransdorf nicht anders sein.

Die Grünanlage existiert gefühlt schon ewig. Ende der 1980er Jahre wurde sie zu ihrer heutigen Form umgebaut. Die Anlieger wurden nicht zur Kasse gebeten, was jetzt nachgeholt wird: Sie sollen einen Anteil bezahlen, weil es sich damals um die „erstmalige Herstellung“ der Grünanlage gehandelt habe, von der die Anwohner auch profitieren würden. Dies ist eine Voraussetzung, um sogenannte Erschließungsbeiträge zu erheben.

Den beitragsfähigen Erschließungsaufwand beziffert die Stadt auf 500.000 Euro, wovon man den Anwohnern 90 Prozent aufbrummen könnte. Doch weil die Grünanlage nicht nur als Freiraum, sondern auch für Karneval, Schützenfest und Kirmes in Beschlag genommen wird, deshalb nicht ganzjährig zur Verfügung steht, und sie von drei Straßen umgeben ist, will die Stadt „nur“ 50 Prozent der Kosten auf die Bürger umlegen.

In Zahlen: Auf die Anlieger kommen demnach Gesamtkosten von rund 250.000 Euro zu. Und zwar laut Stadt auf alle Anlieger und Eigentümer der Grundstücke in einem Umkreis von 200 Metern Luftlinie, gemessen vom äußeren Rand der Grünanlage. Die Zeit drängt inzwischen. Denn weil die Stadt es versäumte, in der Vergangenheit schon die Kosten abzurechnen, droht Verjährung. „Erschließungsbeiträge können nur noch bis 2019 geltend gemacht werden, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes für solche Forderungen eine Ausschlussfrist von 30 Jahren gilt“, führt das Bauordnungsamt aus.

Stadtrat muss entscheiden

Über den Beschlussvorschlag der Verwaltung soll der Stadtrat am 10. Juli endgültig entscheiden. Das erste Gremium wurde bereits am Dienstagabend passiert. Der Finanzausschuss stimmte mit breiter Mehrheit zu. Nur Linke und Bürger Bund Bonn (BBB) votierten mit Nein, während sich die Allianz für Bonn der Stimme enthielt. „Nach fast 30 Jahren kann man so etwas doch nicht mehr machen“, kritisierte Holger Schmidt von der Linkspartei. Die Bürger könnten schließlich nichts dafür, wenn die Stadt derart lange brauche, eine Forderung aufzustellen.

Marcel Schmitt (BBB) fasste seinen Standpunkt in drei Worten zusammen: „Eine echte Zumutung!“ Auch dem Ausschussvorsitzenden Werner Hümmrich (FDP) kam das Vorgehen der Stadt zwar „etwas unfair“ vor. Er mutmaßte aber mit Blick auf andere Fälle in Bonn, dass die Verwaltung keinen Ermessensspielraum habe, weil sie den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten müsse. Zu diesem Punkt äußerten sich die Vertreter der Stadtverwaltung in der Sitzung allerdings nicht.

In der Vergangenheit hatte die Stadt stets argumentiert, sie sei rechtlich verpflichtet, Anliegerkosten und Erschließungsbeiträge einzuziehen, ansonsten ging das zu Lasten der Allgemeinheit. In einigen Fällen hat sie allerdings Niederlagen eingesteckt, wenn Bürger klagten. 2010 verlor sie den Prozess gegen zwei Grundstückseigentümer, die für eine namenlose Stichstraße in Holzlar zahlen sollten. Auch beim Albert-Cahn-Weg in Plittersdorf zog die Stadt 2008 den Kürzeren. Dort wollte sie ebenfalls eine Grünanlage abrechnen, in einer Musterklage bestritten Bürger aber deren Notwendigkeit und Nutzen. Ihr Geld zurückbekamen aber nur diejenigen, die Widerspruch eingelegt hatten.

Es kommt auch immer wieder vor, dass Forderungen erst lange nach Fertigstellung erhoben werden. Am Alten Heerweg in Duisdorf wurden 40 Jahre nach dem Bau der Straße Kosten umgelegt, ähnlich war es beim Flodelingsweg in Endenich. Dort fielen im vorigen Jahr die Anwohner aus allen Wolken, als Straßenbaukosten aus den 1980er Jahren auf den Tisch kamen.

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