Der Fall Niklas Pöhler Angeklagter Roman W. ist wieder auf freiem Fuß

Bonn · Im Fall Niklas Pöhler bestreitet der angebliche Augenzeuge, Tat und Täter gesehen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine 19-Jährige Zeugin wegen Falschaussage. Der Fall wird immer unklarer.

Wer lügt, wer sagt die Wahrheit? Diese Frage stellt sich täglich im Prozess gegen den 21-jährigen Walid S., dem die Tötung des 17-jährigen Niklas Pöhler vorgeworfen wird. Antworten erhofft sich das Jugendschwurgericht an diesem 15. Verhandlungstag von der erneuten Vernehmung eines 26-jährige Zeugen, der die Tat in der Nacht zum 7. Mai beobachtet und die wahren Täter gesehen haben soll.

Das zumindest erklärte eine von Walid S.' Verteidiger überraschend präsentierte 19-jährige Zeugin am Freitag vor Gericht und entlastete damit den Angeklagten. Doch die Wende im Prozess bleibt aus, der Zeuge bezichtigt die 19-Jährige der Lüge, und Staatsanwalt Florian Geßler ermittelt nun gegen sie wegen Falschaussage vor Gericht.

Größer hätte die Überraschung in dem mit großer Aufmerksamkeit verfolgten Prozess nicht sein können, als die Zeugin am Freitag plötzlich behauptete: Der 26-jährige Zeuge habe am 22. Februar vor Gericht aus Angst vor dem wahren Täter gelogen. Denn vergangene Woche habe er ihr anvertraut: Er habe Tat und Täter gesehen, und zwar den bereits in dem Fall angeklagten Roman W., den 22-jährigen Tunesier Abdelhakim D. und einen Dritten.

Doch Staatsanwalt Geßler glaubt der Zeugin kein Wort, wie er nun zu Verhandlungsbeginn erklärt. Er habe am Montag diesen Zeugen und die drei Freunde, mit denen er in der Nacht in Tatortnähe unterwegs war, vernommen. Alle vier hatten bereits vor Gericht ausgesagt und nichts davon berichtet, dass sie etwas von der Tat gesehen hätten. „Ich habe allen Zeugen goldene Brücken gebaut und erklärt, dass sie keine Verfahren wegen Falschaussage zu befürchten hätten, wenn sie jetzt die Wahrheit sagen“, so Geßler. Doch alle hätten beteuert: Sie hätten die Wahrheit gesagt, sie hätten weder Tat noch Täter gesehen.

Ihnen seien in der Nacht auf der Rheinallee nur Roman W. und Abdelhakim D. entgegengelaufen. Und weil die 19-Jährige, die im Übrigen nicht unbescholten sei, in ihrer nochmaligen Vernehmung bei ihrer Aussage geblieben sei, habe er gegen sie ein Verfahren eingeleitet. Die Fassungslosigkeit im Saal ist geradezu spürbar.

Fall wird immer unklarer

Dann macht sich das Gericht selbst ein Bild und vernimmt alle von der 19-Jährigen benannten Zeugen noch einmal. Doch der mit Spannung erwartete 26-Jährige bleibt bei seiner Aussage. Dass die 19-Jährige behaupte, er habe ihr erklärt, Tat und die Täter gesehen zu haben, sei eine Lüge. Er sei mit seinen drei Freunden in der Nacht gegen 0.40 Uhr auf der Rheinallee in Richtung Bahnhof gegangen, als ihm Roman W. und Abdelhakim D. entgegen kamen und gewarnt hätten: Sie sollten nicht zum Rondell gehen, da komme die Polizei.

Kammervorsitzender Volker Kunkel hält ihm vor: „Und da wollen Sie nichts gesehen haben? Das ist schwer vorstellbar. Da können Sie mir in die Augen sehen und auch Walid?“ Der Zeuge erklärt: „Ja, und Walid habe ich auch nicht gesehen.“ Und beteuert in Richtung Gericht: „Ich bin ja auf Ihrer Seite. Ich weiß nicht, wer Niklas geschlagen hat. Ich wüsste es auch gern.“ Auch seine drei Freunde erklären erneut, von der Tat nichts mitbekommen zu haben. Und auch nichts von Polizei oder Rettungswagen. Dabei bleiben sie auch, als der Richter ihnen vorhält: Das könne gar nicht sein, so nah, wie sie zur Tatzeit am Ort des Geschehens waren.

Tatsächlich äußerten bisher immer wieder Zeugen im Prozess: In Godesberg werde schon lange geredet, Abdelhakim, der Walid sehr ähnele, sei der Täter. Konkret aber wird niemand. Am Ende dieses langen Tages wendet sich Richter Kunkel an Walid S.: Er solle sich überlegen, sich doch mal im Prozess zu äußern – zur Person und den Vorwürfen.

Sichtlich erschöpft und ratlos verlässt Niklas' Mutter das Gericht. Denn klar ist nur eines: Der Fall wird immer unklarer. Roman W., gegen den das Gericht in einem abtrennten Verfahren verhandelt, ist übrigens wieder auf freiem Fuß. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat das Gericht ihn vor zwei Wochen aus der U-Haft entlassen, weil die Verdunkelungsgefahr gebannt sei. Die Zeugen, die er bedroht hatte, sind alle vernommen.

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