Mietstreit in Bonn 93-Jährige muss nach drei Jahrzehnten ausziehen

Bonn · Ein betagtes Ehepaar hat vor dem Landgericht in zweiter Instanz erfolgreich auf Eigenbedarf geklagt. Ihre 93 Jahre alte Mieterin muss ihre Wohnung bis zum Jahresende verlassen - nachdem sie dort drei Jahrzehnte gewohnt hat.

Im Alter umziehen zu müssen, ist für viele eine schreckliche Vorstellung. Nicht so für ein 80- und 81-jähriges Ehepaar, das aus seinem modernen Split-Level-Heim in Bonn in den ersten Stock eines benachbarten Wohnhauses ziehen will, das den beiden ebenfalls gehört. Dort wohnt zurzeit allerdings noch eine 93-jährige Dame, die sich ihrerseits so gar nicht vorstellen konnte, nach fast exakt 30 Jahren noch einmal ihr Zuhause zu wechseln.

Das wird sie aber spätestens Ende des Jahres tun müssen, denn die Räumungsklage des Ehepaars endete in zweiter Instanz mit einem Vergleich. Und der stellte durchaus ein Entgegenkommen der Kläger dar, schließlich hatte ein eigens in Auftrag gegebenes neurologisch-psychiatrisches Gutachten der 93-Jährigen eine Umzugsfähigkeit klar attestiert. Damit hätten die beiden Senioren ihre gut zehn Jahre ältere Mieterin auch schneller vor die Tür setzen können – dank des Vergleichs kann sie sich nun bis Ende des Jahres Zeit damit lassen. Argumentiert hatte sie, dass sie nicht zuletzt wegen ihrer Sehbehinderung nur in den vertrauten vier Wänden autark bleiben könne. So wird sie nun wohl in eine Einrichtung für betreutes Wohnen wechseln.

93-Jährige ging gegen das Urteil in Berufung

Bereits Anfang des Jahres 2017 hatten die betagten Eigentümer ihre langjährige Mieterin aufgefordert, die 100 Quadratmeter große Wohnung binnen zehn Monaten zu räumen. Dem wollte die Dame nicht ohne Gegenwehr nachkommen und wurde daraufhin vor dem Bonner Amtsgericht von ihren Vermietern erfolgreich auf Räumung verklagt. Doch auch jetzt gab die Mieterin noch nicht auf und ging gegen das Urteil in Berufung: Nach einem zweiten Schlaganfall verfüge sie über eine eingeschränkte Sehkraft, habe einen anhaltenden Gesichtsfeldverlust auf der rechten Seite und leide unter dem Verlust ihres Kurzzeitgedächtnisses, gab sie zur Begründung an.

Das Ehepaar ist allerdings auch nicht ganz ohne Gebrechen: Der Ehemann kehrte gerade erst aus einer Rehamaßnahme zurück, er hat Pflegestufe vier und wird von einem Pflegedienst betreut. Die Wohnung der Beklagten hatte sich das Paar schon vor langer Zeit als Alterssitz auserkoren: Aus ihrem derzeitigen Domizil, zwischen dessen Wohnbereichen immer wieder Stufen zu überwinden sind, wollten die beiden in den ersten Stock des anderen Hauses ziehen. Des schönen Blickes wegen und weil in die darüber liegende Dachgeschosswohnung demnächst eine persönliche Pflegekraft einziehen soll, die die Räume des Rentnerpaares schnell und bequem erreichen kann. Weil der Zugang allerdings ebenfalls nur über eine Treppe möglich ist, wollen die beiden noch einen Treppenlift einbauen lassen.

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