Wegen Dreharbeiten auf Kreuzfahrtschiff 83-Jährige fordert 32.000 Euro Schadensersatz

Bonn · Eine Kreuzfahrerin hatte von Filmteams nach den „Traumschiff“-Dreharbeiten mehr als genug. Als sie hörte, dass auch auf ihrem Weihnachtsurlaub für eine Doku-Serie gedreht werden sollte, stornierte sie.

Die Kreuzfahrt auf der MS Albatros sollte die Reise aller Reisen werden: „In 112 Tagen rund um die Welt“, da sollte kein Luxus zu kurz kommen. Also buchte die passionierte Kreuzfahrerin Maria F. (Name geändert) aus München die Reise auf dem Luxusliner, der kurz vor Weihnachten 2016 in See stechen sollte, für 26.794 Euro bei „Phoenix Reisen“ in Bonn.

Drei Monate später erfuhr die 83-Jährige, dass während ihrer Weltreise auf der Albatros an 20 Tagen Dreharbeiten für eine neue Staffel der ARD-Doku-Serie „Verrückt nach Meer“ geplant waren. Von Filmteams aber hatte Maria F. nach den „Traumschiff“-Dreharbeiten auf der ebenfalls unter „Phoenix“-Flagge fahrenden MS Amadea mehr als genug. Kurzentschlossen kündigte sie ihre Weltreise. Als der Bonner Reiseveranstalter jedoch die Anzahlung von 5080 Euro als Stornokosten einbehielt, zog Maria F. vor Gericht. Erfolglos.

Denn die 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts hat ihre Klage über 32.000 Euro Schadensersatz jetzt abgewiesen, wie Gerichtssprecher Bastian Sczech am Mittwoch mitteilte. Von „Phoenix“ hatte die Münchnerin nicht nur die Anzahlung zurückgefordert, sondern auch den gesamten Reisepreis in Höhe von knapp 27.000 als Entschädigung für verdorbene und damit entgangene Urlaubszeit. Denn durch die Dreharbeiten, die nicht im Reisevertrag angekündigt waren, sei ihre Weltreise vereitelt worden.

Aber die Richterin widersprach. Im Urteil heißt es: „Dreharbeiten stellen grundsätzlich keinen Reisemangel dar“, außer es gebe erhebliche Beeinträchtigungen für die Reisenden. Da Maria F. die Kreuzfahrt nicht angetreten hatte, konnte sie auch nicht konkret angeben, worin denn die Einschränkungen gelegen haben sollten, beispielsweise welche Bereiche des Schiffes nicht nutzbar waren. Die Klägerin habe „ausschließlich Mutmaßungen“ angestellt.

Maria F. hatte offenbar die Vorstellung, dass die „nervigen“ Dreharbeiten für das ZDF-„Traumschiff“ auf der MS Amadea sich auf ihrer Weltreise wiederholen könnten. Nirgendwo habe man sich „ungestört bewegen“ können, erinnerte sie sich. „Überall Kameras, Kabelrollen und Schauspieler.“ Ruhe habe es nur „in der Kabine und in den Schiffstoiletten“ gegeben. Aber die Dreharbeiten zu „Verrückt nach Meer“ seien damit keineswegs vergleichbar, hatte Phoenix-Anwalt Wolfgang Pröhl im Prozess versichert.

Vor allem jedoch glaubte die Richterin Maria F. nicht, dass sie die Weltreise nie gebucht hätte, wenn sie von den Dreharbeiten gewusst hätte. Aber das konnte nicht stimmen: Denn nach der Buchung war sie in der Zwischenzeit ja noch an Bord der MS Amadea gegangen und hatte sich dort dem „Traumschiff“-Team als Komparsin angeboten.

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