Fahrverbot für Rentner 81-Jähriger unterliegt im Berufungsprozess

BONN · Er hoffte auf eine mildere Strafe, doch am Ende der Verhandlung war der Führerschein weg. Für einen 81 Jahre alten Bonner verlief der Berufungsprozess vor dem Bonner Landgericht nicht wie erwünscht.

Vor Gericht gebracht hatte den Liebhaber PS-starker Autos ein Unfall in der Nähe von Mechernich. Auf der Bundesstraße 266 war der gehbehinderte Angeklagte am 6. Januar 2013 mit seinem 170-PS-starken Mercedes Cabrio unterwegs Richtung Euskirchen. An der Verengung von zwei auf einen Fahrstreifen passierte der Unfall: Trotz Überholverbots zog der Rentner an mehreren Autos, unter anderem einem Lamborghini, vorbei.

An dem Ford Ka einer 20-Jährigen kam der 81-Jährige allerdings nicht mehr vorbei. Er drängte die junge Frau von der Fahrbahn ab, sodass sie im Gebüsch landete. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma. Anstatt anzuhalten fuhr der Senior jedoch weiter. Kurz darauf kehrte er allerdings zum Unfallort zurück - vermutlich, weil der Lamborghini-Fahrer ihn verfolgt hatte.

Vom Euskirchener Amtsgericht wurde der Bonner wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Im Berufungsprozess wollte der Rentner nun erreichen, dass er lediglich wegen der fahrlässigen Körperverletzung verurteilt wird.

Doch die Staatsanwaltschaft, die eine Führerscheinsperre für angebracht hielt, hatte ebenfalls Berufung eingelegt. Dass die Richter ein sechsmonatiges Fahrverbot aussprachen, lag vor allem daran, dass der 81-Jährige schon mehrfach zu schnell unterwegs war - zuletzt drei Tage nach der Verurteilung in Euskirchen.

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