Prozess vor dem Landgericht Bonn 79-Jährige fordert nach Sturz Geld vom Kunstmuseum

Bonn · Eine 79 Jahre alte Klägerin fordert nach einem Sturz im Bonner Kunstmuseum Schmerzensgeld von der Stadt. Dabei geht es vor allem um die Beleuchtung einer Stufe.

 Symbolfoto

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Es passierte beim Besuch der Ausstellung zur Freundschaft der Künstler August Macke und Franz Marc im Kunstmuseum Bonn: Eine 79 Jahre alte Frau stürzte beim Betreten des kleinen Auditoriums über eine abwärts führende Stufe. Dabei zog sie sich Verletzungen an den Armen und Händen zu.

Vor dem Landgericht hat die Besucherin die Stadt Bonn daraufhin auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 2500 Euro verklagt. Sie wirft der Betreiberin des Museums eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor.

In den Augen der Klägerin gab es am Mittag des 22. November 2014 einen „erheblichen Lichtunterschied“ zwischen dem „sehr hellen“ Vorraum und dem „stark abgedunkelten“ kleinen Auditorium, in dem den Besuchern Filme gezeigt werden. Aufgrund der Lichtverhältnisse hatte die 79-Jährige nach eigenen Angaben Schwierigkeiten, sich zu orientieren.

Da sie sah, dass es an den hinabführenden Stufen kein Geländer gibt, wollte sie eigenen Aussagen zufolge nach rechts ausweichen, um anderen Besuchern Platz zu machen. Sie ging davon aus, auf derselben Ebene zu sein – tatsächlich muss jedoch auch nach rechts oder links ein Schritt von der Stufe hinab gemacht werden.

„Ich lag regelrecht lang. Ich habe nur gedacht: Hoffentlich bleibt die Brille heil“, so die Seniorin vor Gericht. Mit ihrer Freundin, von der sie bei dem Museumsbesuch begleitet wurde, ging sie nach dem Sturz zunächst ins Café. Da die Schmerzen immer stärker wurden, suchte die Klägerin anschließend jedoch ein Krankenhaus auf. Dort wurden Bänderverletzungen und Brüche festgestellt und sie musste operiert werden.

Die Stadt geht hingegen davon aus, dass die mit 20 Lux beleuchtete Stufe „ohne weiteres erkennbar gewesen“ ist. Seit der Eröffnung 1991 habe es an dieser Stelle keinen einzigen Unfall gegeben. Allein zur Macke-Marc-Ausstellung seien zwischen September 2014 und Januar 2015 mehr als 100 000 Besucher gekommen, von denen außer der Klägerin niemand über die Stufe gestürzt sei.

Da die Zivilrichter davon ausgingen, dass die fragliche Stelle eine Gefahrenstelle sein könnte, auf die sich Besucher nur teilweise einstellen könnten, schlugen sie in einem ersten Verhandlungstermin den Abschluss eines Vergleichs vor. Sie regten an, dass die Stadt 750 Euro zahlt. Dieser zunächst auch geschlossene Vergleich wurde von der Beklagten jedoch widerrufen.

Daher kam es jetzt zu einem Ortstermin im Kunstmuseum, bei dem sich die Richter einen eigenen Eindruck von den Lichtverhältnissen machten – und feststellten, dass die Stufe mittlerweile mit hellen Punkten versehen ist.

Unter anderem erklärte ein als Zeuge gehörter Mitarbeiter des Museums, dass die Beleuchtung stets gleich sei und nicht gedimmt werden könne. Die Richter werden nun ein Urteil fällen müssen. In welche Richtung sie tendieren, ließen sie beim Ortstermin nicht durchblicken.

Az. LG Bonn 1 O 313/15

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