Prozess vor dem Landgericht in Bonn 73-Jähriger verklagt Praxis nach Armbruch in Röhre

Bonn · Ein 150 Kilogramm schwerer und rechtsseitig gelähmter Mann hat sich im MRT einer radiologischen Praxis den Arm gebrochen. Der 73-Jährige fordert deshalb vor dem Bonner Landgericht 7000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz.

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Plötzlich verspürte der Patient einen furchtbaren Schlag und einen tiefen Schmerz. Der 73-Jährige mit einem Körpergewicht von mehr als 150 Kilo war am 7. Oktober 2016 in einer MRT-Röhre steckengeblieben.

Sein rechter Arm, so seine Vermutung, war offenbar während der Fahrt in die Röhre von der Liege gefallen und wurde beim Hinausfahren eingeklemmt. Da der Mann nach einem Schlaganfall rechtsseitig gelähmt ist, konnte er den Unfall nicht verhindern. Dass sich sein gelähmter Arm in dem Gerät verkantet hatte, konnte er nicht spüren. Vier Monate lang musste die Oberarmfraktur in einer festen Binde ausheilen.

Nach dem Unfall hatte der 73-Jährige die Radiologische Praxis vor dem Bonner Landgericht auf 7000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Um jede Gesundheitsgefährdung auszuschließen, hätte er auf der MRT-Liege irgendwie gesichert, beispielsweise der Arm fixiert werden müssen. Dass der Patient halbseitig gelähmt ist, hätten die Praxis-Mitarbeiter gewusst. Immerhin war er im Rollstuhl „vorgefahren“; auch konnte der schwergewichtige Mann nur mit tatkräftiger Hilfe auf der MRT-Liege platziert werden.

Radiologe spricht von „schicksalhaftem“ Vorgang

Die verklagte Praxis zeigte sich von dem Ereignis erschüttert: Das wäre noch nie passiert, beteuerte der Inhaber und verantwortliche Radiologe im Gütetermin. So ein Unfall sei nicht vorhersehbar gewesen, deswegen hätte man auch keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen.

Im Gegensatz zum Kläger hat der Mediziner die Theorie, dass der Patient durch Schwitzen mit dem nackten Arm an der Wand der Innenröhre festgeklebt, dadurch mitgeschleift und verletzt wurde. Mit so einer Komplikation hätte man nicht rechnen müssen. „Schicksalhaft“ nannte er den Vorgang, für den sie keine Verantwortung tragen würden.

Die Kammer jedoch vertrat die Ansicht, dass der Unfall vorhersehbar war und die Praxis dem Grunde nach haftet: Ein Patient, der mit zweifachem Risiko – adipös und gelähmt – in die Röhre geschoben werde, müsse fraglos gesichert werden.

Außerdem gehen die Richter davon aus, dass die Art der Verletzung eher für eine erhebliche Gewalteinwirkung spreche. Um einen langen Rechtsstreit, vor allem auch Gutachterkosten zu vermeiden, schlug die Kammer vor, dass die Praxis 3500 Euro Schmerzensgeld zahlt. Beide Parteien einigten sich auf den Vergleich, der noch nicht rechtskräftig ist.

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