Verletzung nach Klinikbesuch 62-Jähriger verklagt Betreiber von Tiefgarage nach Sturz

Bonn · Nach einem Klinikbesuch verletzt sich ein 62-Jähriger schwer bei einem Sturz in der Tiefgarage. Nun verklagt er den Garagenbetreiber auf Schadensersatz - der Ausgang ist offen.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Es war eine niederschmetternde Diagnose, mit der ein Ehepaar am 1. Juni 2016 die Klinik am Bonner Bogen verließ: Die Frau war unheilbar krank, und die Eheleute wollten nur noch nach Hause. Doch in der Tiefgarage rutschte der 62-jährige Ehemann in einer Wasserlache aus und stürzte so unglücklich aufs Knie, dass er auch heute noch Schmerzen hat und eingeschränkt ist. Vor dem Bonner Landgericht hat er den Kölner Garagenbetreiber wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verklagt. Der aber bestreitet alles, selbst den Sturz, für den der 62-Jährige nun keine Zeugen mehr hat: Seine Frau starb sechs Wochen nach dem Unfall.

Der 62-Jährige aber ist sicher, dass der Betreiber der Garage nicht für die nötige Sicherheit gesorgt hat. So habe ihm ein Arzt der Klinik, in die er als Patient zurückgekehrt sei, gesagt: In dem Parkhaus seien bereits mehrere Patienten ausgerutscht. Gerichtssprecher Bastian Sczech zufolge beschäftigte ein solcher Sturz 2016 schon einmal das Landgericht.

Gutachter sieht keine erhöhte Rutschgefahr

Der 62-Jährige schilderte nun im Prozess: Auf dem Weg zum Kassenautomaten sei er plötzlich mit dem linken Bein weggerutscht und aufs rechte Knie gefallen. Erst danach habe er wegen der schlechten Lichtverhältnisse die Wasserpfütze gesehen. Zunächst habe er an eine Prellung gedacht, doch die Schmerzen seien immer schlimmer geworden. Am 7. Juni habe er die Klinik aufgesucht, und nach einer Reihe von Untersuchungen stand fest: Er hatte einen schweren Knorpelschaden mit Knochenschädigung, einen Meniskusriss und einen Teilriss des Kreuzbands. Inzwischen wurde er operiert, er braucht immer noch starke Medikamente und ist bis Ende August krank geschrieben. Vor der 18. Zivilkammer beantragt er nun die Feststellung, dass der Garagenbetreiber ihm Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen und für alle Folgeschäden aufkommen muss.

Ob das Gericht zu seinen Gunsten entscheidet, ist fraglich. Denn in dem Fall von 2016 wies eine andere Zivilkammer die Klage des Gestürzten ab, nachdem ein Gutachter erklärt hatte: Der Bodenbelag sei nicht zu beanstanden, es bestehe keine erhöhte Rutschgefahr, und die Beleuchtung sei ausreichend. Dass Leute dort trotzdem zu Fall kommen, ist zumindest erstaunlich. Die 18. Zivilkammer will das Gutachten nun auch in diesem Fall verwenden, falls die Parteien zustimmen. Beide Seiten haben nun Zeit, sich das zu überlegen.

AZ: LG Bonn 18 O 45/17

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