Fall am Landgericht Bonn 37-Jähriger verletzt Frau mit Regenschirm

Bonn · Ein 37-Jähriger Mann muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht in Bonn verantworten. Er soll eine Frau mit einem Regenschirm schwer verletzt haben.

 Das Landgericht Bonn. (Symbolfoto)

Das Landgericht Bonn. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Daniel Naupold

Der Fall hatte nach Meinung der Vorsitzenden Richterin Isabel Köhne möglicherweise eine „absurde Konsequenz“: Seit Freitag muss sich ein 37-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren räuberischen Diebstahls vor dem Bonner Landgericht verantworten. Und es könnte durchaus sein, dass das Opfer eine vorausgegangene Gewalttat des Angeklagten nur deshalb überlebt hat, weil die Folgen des nun angeklagten Vergehens dazu führten, dass sich die Frau in ärztliche Behandlung begab.

Die Taten fanden in der Bonner Drogenszene statt: Weil der Angeklagte am 17. September 2017 seine damalige Freundin mit einer Krücke geschlagen und so bei der heute 38-Jährigen einen Milzriss verursacht hatte, war der Obdachlose im Jahr 2018 vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Als das Opfer und eine Freundin dem Richter als Zeuginnen die Tat schilderten, wussten sie auch von einer weiteren Attacke zu berichten, die zwei Tage später geschehen sein soll: Während sie auf einer Parkbank in Tannenbusch saßen, sei der Angeklagte zu ihnen gekommen und habe seine Ex wüst beschimpft und bedroht. Die Frau hatte sich nach dem Angriff mit der Krücke von ihrem Partner getrennt. Nach kurzer Zeit habe der Mann mit der Begründung, das seien ja schließlich Geschenke von ihm gewesen, die Frau aufgefordert, ihm ihr Kleid und ihre Schuhe auszuhändigen. Weil sie dem nicht sofort nachgekommen sei, habe er sie mit einem großen schwarzen Stockschirm gestoßen und geschlagen.

Nachdem sie zweimal am Gesäß getroffen worden sei, habe sie die Schuhe tatsächlich ausgezogen und dem Mann übergeben. Anschließend sei das Opfer mit der befreundeten Frau in deren Wohnung gefahren. Dort angekommen, habe das Opfer über solch starke Schmerzen geklagt, dass sie ihre Freundin ins Krankenhaus gefahren habe, sagte die Begleiterin aus. Dort bemerkten die Ärzte dann schnell, dass der zwei Tage zurückliegende Angriff mit der Krücke zu einem Milzriss geführt hatte. Das Organ musste in einer Notoperation entfernt werden.

 Bei seinen Aussagen verwickelte  sich der Angeklagte in zahlreiche Widersprüche, klar gestellte Fragen vermochte er nie mit Ja oder Nein zu beantworten. Stattdessen setzte er zu Beschuldigungen an. Sehr zuverlässig wirkten die Aussagen des Opfers und seiner Freundin am Freitag im Zeugenstand allerdings auch nicht: Die Frage der Richterin, wieso sie heute Details in den „blühendsten Farben“ schildern könnten, an die sie im vorausgegangenen Prozess noch so gut wie keine Erinnerungen gehabt hätten, vermochten beide Zeuginnen nicht zu beantworten. Es könnte durchaus mit dem freimütig eingeräumten Alkoholkonsum vor der Zeugenaussage zusammenhängen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort