Prozess vor dem Landgericht 37-jähriger Bonner schlägt Ex-Freundin mit Schirm

Bonn · Ein 37-jähriger Bonner ist vor dem Bonner Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll seine Ex-Freundin mit einem Schirm geschlagen haben.

 Ein 37-Jähriger muss sich vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Ein 37-Jähriger muss sich vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Foto: dpa/Daniel Naupold

Trennungsschmerz scheint manche Zeitgenossen auf seltsame Gedanken zu bringen: Weil seine Freundin ihn verlassen hatte, soll ein 37-Jähriger seine Ex im Nachgang mit einem Regenschirm attackiert haben. Außerdem forderte er vehement die Rückgabe eines Paares Schuhe, das er ihr zuvor geschenkt hatte. Deshalb muss sich der Mann demnächst wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren räuberischen Diebstahls vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Auch, wenn die Attacke mit der ausgefallenen Waffe zunächst vielleicht komisch klingen mag: das Opfer fand den Angriff sicherlich überhaupt nicht zum Lachen. Die Frau trug nämlich mehrere schwere Prellungen davon. Dennoch hatte die 38-Jährige den Vorfall zunächst nicht bei der Polizei angezeigt, erst als sie in einer anderen Sache als Zeugin vor Gericht stand, berichtete sie von dem Angriff.

Am 19. September 2017 saß die Frau wohl mit einer Freundin auf einer Parkbank in Tannenbusch. Als ihr Verflossener sie dort sitzen sah, soll er auf sie zu gegangen sein und sie laut angeschrien haben. Dabei trug er einen großen schweren Regenschirm mit sich, den er benutzte, um auf die Frau einzuschlagen. Weil sich die Angegriffene beim Aufstehen leicht drehte, traf er die 38-Jährige seitlich am Oberkörper.

Während der Attacke forderte er die verdutzte Frau auf, ihre Turnschuhe auszuziehen und sie ihm zu geben. Offenbar waren die Sportschuhe ein Geschenk, das er nun vehement zurückforderte. Als eine weitere Frau dazukam, nutzte das Opfer die Gelegenheit, barfuß mit ihrer Bekannten das Weite zu suchen.

37-jähriger Angeklagterist einschlägig vorbestraft

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft, seine Akte enthält insgesamt 15 Einträge. Und offenbar war der Angriff auf seine Ex auch nicht der erste: Es soll bereits zuvor eine Attacke mit einer Krücke gegeben haben, bei der die Frau eine Verletzung an der Milz erlitten haben soll. Wegen einer noch weiter zurückliegenden Tat, war der Mann bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden: Am 17. Juli musste er sich ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Bonner Amtsgericht verantworten – eine der Geschädigten war auch in diesem Fall die 38-Jährige.

In dieser Verhandlung hatte sich dann der Verdacht auf eine weitere schwere Straftat ergeben, weil das Opfer im Zeugenstand nun erstmals die Szene vom September 2017 nannte. Weil das Opfer keinen festen Wohnsitz hat, konnte die Staatsanwaltschaft erst jetzt Anklage erheben.

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