Mann beschimpfte und beleidigte Fahrgäste 34-Jähriger bittet Gericht in Bonn um höhere Strafe

Bonn · Der Angeklagte sagte, er wolle im Gefängnis eine Ausbildung machen. Sein Strafregister ist lang. Dieses Mal hatte er Bahngäste belästigt und einen Polizisten geschlagen.

Er hat bereits 25 Eintragungen im Strafregister, weil er immer wieder Menschen bedroht, beleidigt und geschlagen hat und auch mit Drogenverstößen aufgefallen ist. Nun sitzt der 34-Jährige schon wieder auf der Anklagebank, denn er ist in der Bahn erneut mit Beschimpfungen und Beleidigungen anderer Fahrgäste aufgefallen – und diesmal sogar gegen einen Polizeibeamten tätlich geworden.

Die Anklage wirft ihm Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Besitz von Rauschgift vor, denn er hatte am Tattag, dem 22. November 2018, zu allem Überfluss auch noch Drogen in der Tasche. Am diesem Morgen fiel er dem 38-jährigen Polizeibeamten bereits in Köln auf dem Bahnsteig auf, weil er dort Passanten belästigte und junge Frauen ansprach.

Dann stieg der 34-Jährige in die Bahn nach Bonn. Der Beamte, der seinen Arbeitsplatz in der Bundesstadt hat, folgte ihm und beobachtete, wie der Mann auch dort weiter andere Fahrgäste anpöbelte und beleidigte. In Bonn angekommen, sprach der Polizist den Mann an, zeigte ihm seinen Dienstausweis, womit er sich laut Justiz „in den Dienst versetzte“, und wollte die Personalien des 34-Jährigen feststellen und aufnehmen.

Doch damit war der Angeklagte offenkundig ganz und gar nicht einverstanden: Er beschimpfte den Beamten nicht nur als „Drecksbulle“, sondern schlug ihm auch mit der Faust so hart ins Gesicht, dass dessen Brille und Kopfhörer zu Bruch gingen und er eine Prellung erlitt. Im Zeugenstand erklärt der Polizeibeamte nun, der 34-Jährige sei ihm schon vor diesem Vorfall öfter aufgefallen als jemand, der Passanten angepöbelt habe.

Der Angeklagte entschuldigt sich zwar bei dem Beamten, behauptet jedoch, er habe ihn nicht als Polizisten erkannt. Auch habe nicht er den 38-Jährigen attackiert, sondern der habe ihn am Hals gepackt, und er habe nur dessen Hand weggeschlagen. Das aber nimmt ihm weder der Staatsanwalt noch die Strafrichterin ab.

Der Ankläger beantragt schließlich, den 34-Jährigen zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung zu verurteilen. Als danach der Angeklagte das Wort hat, überrascht er die Prozessbeteiligten, als er erklärt: Sieben Monate seien ihm zu wenig. Er wünsche sich eine längere Zeit im Gefängnis, um dort eine Ausbildung zu machen.

Diesen Wunsch aber erfüllt ihm die Strafrichterin nicht, sondern verhängt sogar nur fünf Monate ohne Bewährung. Zwar stellt sie dem arbeits- und wohnungslosen und überdies seit vielen Jahren drogenabhängigen Mann eine ungünstige Sozialprognose und erklärt: „Es muss bei ihm jederzeit mit weiteren Straftaten gerechnet werden.“ Aber sie bewertet es als strafmildernd, dass der Angeklagte zur Tatzeit nicht unerheblich unter Alkoholeinfluss stand und sich immerhin im Prozess bei dem Polizeibeamten entschuldigt hat.

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