Bei Unfall in Bonn verletzt 30-Jähriger auf E-Scooter stößt mit Auto zusammen

Bonn · Ein 30-jähriger E-Scooter Fahrer wurde am Montagnachmittag verletzt, als er mit einem Auto zusammenstieß. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Ein 30-jähriger E-Tretrollerfahrer hat sich am Montagnachmittag bei einem Unfall in der Nordstadt so schwere Verletzungen zugezogen, dass er mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Der Mann war laut Polizei mit seinem E-Scooter gegen 15.15 Uhr auf der Bornheimer Straße unterwegs und befuhr nach derzeitigem Ermittlungsstand den dortigen Gehweg in Richtung Weiherstraße. Dort kollidierte er mit dem Wagen eines 58-Jährigen, der gerade im Begriff war, von einem Parkplatz auf die Straße zu fahren. Durch den Aufprall kam der 30-Jährige zu Fall und verletzte sich.

Nur wenige Wochen nach dem Start der E-Scooter hat die Polizei in der ganzen Region einige Stürze und Zusammenstöße von E-Scooter-Fahrern mit anderen Verkehrsteilnehmern registriert. In Bonn waren es laut Polizeisprecher Michael Beyer seither vier Unfälle; in drei Fällen gab es Verletzte. Der erste Unfall ereignete sich in Kessenich, wo Ende Juni ein junger Mann auf der Kessenicher Straße verunglückte, weil er die Vorfahrt missachtet hatte. Er kam mit leichten Verletzungen davon. Einen Unfall mit Fahrerflucht gab es laut Beyer am Rheinufer. Schwere Verletzungen zog sich Ende Juli eine Frau zu, die mit ihrem E-Roller in der Rheinaue gestürzt war. Zeugenangaben zufolge soll die jungen Frau die Kontrolle über ihren E-Scooter verloren haben.

In Köln hatte die Polizei nach Medienberichten bisher 21 Unfälle seit Zulassung der E-Scooter mit denselben registriert – dabei gab es sieben Verletzte. Erst am vergangenen Wochenende hatten sich wieder einige Unfälle mit E-Scootern in der Domstadt ereignet, bei denen sich die Fahrer zum Teil schwer verletzten (der GA berichtete). Nach Angaben der Kölner Polizei hatte sich unter anderem ein 24-Jähriger beim Aufprall auf den Asphalt den Kiefer gebrochen.

Aufgrund der zunehmenden Zahl an Unfällen rät die Polizei allen E-Rollerfahrern, sich zunächst in aller Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut zu machen. „E-Scooter sind keine Spielzeugroller, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge“, mahnt die Polizei. Die Nutzer sollten zunächst das Auf- und Absteigen sowie das Anfahren und Bremsen an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben. Sie sollten sich erst im dichteren Verkehr fortbewegen, wenn sie ein sicheres Gefühl im Umgang mit dem neuen Fortbewegungsmittel erlangt hätten.

Nutzer von E-Scootern sollen das Fahren erst üben

Rechtliche Infos zu E-Scootern hat die Bonner Polizei nun in einem Flyer zusammengestellt, der auf der Internetseite der Polizei zu finden ist. So müssen E-Scooter-Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich, auch besteht keine Helmpflicht. Gleichwohl rät die Polizei dazu, einen Helm zu tragen: „Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schweren Kopfverletzungen kommen.“ Für E-Scooter gelten außerdem die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das Fahren mit dem E-Scooter auf dem Gehweg oder in den Fußgängerzonen ist ebenso tabu wie Handynutzung auf dem Roller. Sie müssen auf dem Radweg oder – falls Radwege fehlen – auf der Straße fahren.

„Auch wenn es in der Bonner Fußgängerzone bestimmte Bereiche gibt, die Fahrradfahrer nutzen dürfen, so gilt das nicht für E-Scooter“, machte Beyer deutlich. Nur dort, wo die neuen Verkehrszeichen für E-Scooter aufgestellt seien, dürfe man entlang rollern. „Die gibt es in Bonn aber noch nicht.“ Andrea Schulte vom städtischen Presseamt bestätigte: „Wir prüfen zurzeit noch, wo diese neuen Schilder in der Stadt aufgestellt werden können.“

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