Verfahren am Bonner Landgericht 30-Jähriger überfällt Prostituierte auf dem Straßenstrich

Bonn · Der Mann soll versucht haben, eine 34-Jährige zu vergewaltigen. Drei Monate zuvor soll er eine 28-Jährige mit einer Bierflasche attackiert haben.

Seine Zeit der Duldung in Deutschland war abgelaufen. Denn der Flüchtling aus Ghana, 2015 eingereist, ist von bundesdeutschen Gerichten wiederholt verurteilt worden. Wegen Raubes mit Körperverletzung hatte der Afrikaner unter anderem sechs Monate Haft mit Bewährung bekommen. Im Mai 2018 schließlich wurde der Asylantrag des 30-Jährigen abgelehnt und er sollte ausgewiesen werden.

Es dauert keinen Monat, da soll er die nächste gravierende Straftat begangen haben. Wie Gerichtssprecher Tobias Gülich am Montag bestätigte, soll der Ghanaer eine Prostituierte auf dem Bonner Straßenstrich überfallen und versucht haben zu vergewaltigen. Angeklagt wegen sexueller Nötigung im besonders schweren Fall muss er sich demnächst vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Die Bonner Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am Abend des 23. Mai gegen 22.45 Uhr eine 34-jährige Prostituierte am Probsthof angesprochen und eine bestimmte sexuelle Leistung mit ihr verabredet zu haben. Dafür waren die Frau und der Mann unter eine nahe gelegene Autobahnbrücke gegangen. Dort jedoch soll der Freier sich nicht an die Verabredung gehalten, ihr mit Gewalt den Mantel ausgezogen und ihn auf den Boden geworfen haben.

Opfer wehrte sich mit Tritten und Bissen

Laut Anklage schubste er die Frau rücklings auf den Mantel, legte sich auf sie und fixierte ihre Hände über dem Kopf. Die Prostituierte jedoch wehrte sich heftig mit Tritten und Bissen. Mit Ohrfeigen soll er noch versucht haben, sie gefügig zu machen, scheiterte aber an der Gegenwehr der 34-Jährigen –und ergriff schließlich die Flucht. Durch DNA-Spuren konnte der 30-Jährige identifiziert und drei Monate später festgenommen werden. Wiederholt soll der Ghanaer durch Gewalt gegen Frauen aufgefallen sein.

Wie Sebastian Buß, Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte, soll der Angeklagte drei Monate vor dem Überfall auf dem Straßenstrich in einer Bonner Disco eine 28-Jährige „angetanzt“ haben. Als die Frau ihn abwehrte, soll er ihr eine Flasche ins Gesicht geschleudert haben. Sie erlitt eine Wunde an der Oberlippe, die genäht werden musste, auch wurden ihre Zähne verletzt.

Einem 37-Jährigen, der der Frau helfen wollte, soll er ebenfalls mit einer Flasche ausgeknockt haben. Laut Anklage wurde der 37-Jährige von einer „Gruppe um den Angeklagten“ geschlagen und getreten. Er erlitt einen Nasenbeinbruch. Dieses Verfahren soll demnächst wegen zweier gefährlicher Körperverletzungen vor dem Amtsgericht beginnen.

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