Nach Streit in Bonner Pizzaimbiss 25-Jähriger wegen sexueller Beleidigung verurteilt

Bonn · In einem Pizzaimbiss am Hauptbahnhof in Bonn eskalierte ein Streit. Das Bonner Amtsgericht verurteilt einen 25-Jährigen wegen tätlicher sexueller Beleidigung.

Das Bonner Amtsgericht hat einen 25-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 1260 Euro wegen tätlicher sexueller Beleidigung verurteilt, weil er eine 29-jährige Frau bespuckt und geschlagen hat. Das Gericht sah es nach Zeugenbefragungen als erwiesen an, dass der Verurteilte einen nächtlichen Streit in einer Pizzeria heraufbeschwor.

Die Tat soll sich wie folgt zugetragen haben: Nach dem Besuch einer Diskothek nahe dem Hauptbahnhof hätten das spätere Opfer und ihr Partner sich noch mit einer Pizza stärken wollen. Während der Mann vor dem Lokal gewartet habe, habe die Frau sich in die Schlange gestellt, um die Bestellung aufzugeben.

Kurz bevor sie endlich an der Reihe gewesen sei, habe sich ein junger Mann vorgedrängelt und und der Bedienung seine Essenswünsche vorgetragen. Auf den Hinweis der Frau, er solle sich bitte hinten anstellen, wies der Drängler auf seine Freunde und drohte: „Das sind alles meine Amigos“.

Beschimpfungen und Schläge

Einer dieser „Amigos“ – der jetzt Verurteilte – habe die Frau und den ihr zu Hilfe geeilten Mann zunächst auf üble Weise bedroht und beleidigt. „Du bist eine Frau, was glaubst du, wer du bist – mach meinen Freund nicht an“, soll er die Wartende angepöbelt haben und versucht haben, sie an der Schulter aus der Schlange zu drücken. Als der Partner hinzutrat, brachte das nur vorübergehend Ruhe: Nachdem er den Männern klargemacht hatte, sie sollten seine Frau in Ruhe lassen, verließ die Gruppe nur kurz das Lokal, um anschließend mit noch übleren Beschimpfungen fortzufahren: Als „Hure“ und Schlimmeres habe sich die 29-Jährige beschimpfen lassen müssen; es folgten mehrere Schläge, die der 25-jährige Freund des Dränglers mit der flachen Hand gegen den Intimbereich der fassungslosen Frau ausführte. Die seien gezielt zwischen die Beine erfolgt, um sie zu erniedrigen, glaubt das Opfer. Die junge Frau, die als Zeugin in dem Verfahren gehört wurde, arbeitet als Psychotherapeutin.

Nachdem sie zunächst noch vergeblich versucht hatte, sich gegen die Schläge mit einem Fußtritt zu wehren, nahmen zwei aus der Gruppe sie von hinten in den Schwitzkasten: „Was willst du nun machen?“, fragte der 25-jährige Haupttäter, während er nach dem Trittversuch den Fuß der dadurch bewegungsunfähig fixierten Frau festhielt. Ihr Partner musste sich zwar ein paar wüste Beschimpfungen anhören, erreichte aber immerhin, dass die drei Männer wieder von seiner Frau abließen. Sie versuchte daraufhin, die gesamte Gruppe mit ihrem Handy zu filmen, das Gericht sichtete in der Verhandlung das Material. Zwischenzeitlich entriss die Männergruppe ihr das Mobiltelefon. Sie konnte es wieder an sich nehmen, und die Polizei verständigen.

Beamte stellten den arbeitslosen Haupttäter schließlich wenige Hundert Meter entfernt, den anderen Beteiligten konnten sie nicht habhaft werden. Über seinen Anwalt ließ der Verurteilte dem Opfer ausrichten, dass ihm zumindest die Beleidigungen leidtäten.

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