Arcadia-Passage in Bad Godesberg 24-Jähriger soll in Notwehr geschossen haben

Bonn/Bad Godesberg · Nach einer Schießerei in der Arcadia-Passage in Bad Godesberg erhebt die Staatsanwaltschaft nur Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Denn das Ergebnis der Ermittlungen: Der Schütze handelte in Notwehr.

Nach der spektakulären Schießerei in der Arcadia-Passage in Bad Godesberg am 30. September 2017 hat eine Mordkommission aufwendig ermittelt, um den undurchsichtigen Fall aufzuklären. Selbst dubiosen Hinweisen auf Bandenfehden wurde nachgegangen. Nach 15 Monaten kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis: Der Schütze handelte in Notwehr. Jedenfalls sei dem 24-Jährigen nicht zu widerlegen, dass er seinem Kontrahenten in ärgster Bedrängnis dreimal in Beine und Hüfte schoss. So steht der Bonner mit arabischen Wurzeln demnächst „nur“ wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht und nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts oder gefährlicher Körperverletzung. Das teilte Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann mit.

Hintergrund des dramatischen Geschehens soll zunächst ein privater Streit um den Verkauf eines Kiosks gewesen sein. Der Angeklagte, der die Immobilie vom späteren Opfer kaufen wollte, hatte sich aus dem verabredeten Deal zurückgezogen: Der Kiosk, so soll er dem 28-jährigen Besitzer und späteren Opfer vorgehalten haben, sei nichts wert. Nach einer Drogenrazzia durch die Polizei sei die Imbissbude stark beschädigt. Der Kioskbesitzer soll auf die Nachricht verärgert reagiert und von dem Angeklagten wegen des entgangenen Geschäfts eine Entschädigung von mindestens 10.000 Euro verlangt haben; ein Zeuge sprach sogar von 20.000 Euro. Der 24-Jährige weigerte sich.

Showdown in der Einkaufspassage

Am Tatabend trafen sich die Kontrahenten mit je zwei Mitstreitern zunächst in einer Shisha-Bar, bis es dann zum Showdown in der Einkaufspassage kam. Laut Anklage soll der 24-Jährige vom Gegner und zwei Begleitern körperlich bedrängt und mit einem Messer bedroht worden sein. Er werde ihn töten, soll der 28-Jährige gesagt haben. Da will der Angeklagte große Angst bekommen und die Pistole gezogen haben. Trotzdem soll der 28-Jährige Zeugen zufolge weiter auf den Angeklagten zugegangen sein und gerufen haben: „Schieß doch, schieß doch!“ Da habe der 24-Jährige geschossen. Die Verletzungen des Opfers waren nicht lebensgefährlich und wurden ambulant versorgt.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte stellte sich sofort der Polizei, gab die halbautomatische Kurzwaffe, die er illegal bei einem Russen in Köln gekauft haben will, ab und schilderte seine Notsituation. Für die spricht laut Anklage auch, dass der 24-Jährige nicht auf den Körper gezielt und auch nicht alle Munition abgeschossen habe: In der scharfen Waffe seien noch drei Patronen gewesen. Der Prozess findet demnächst vor dem Bonner Amtsgericht statt.

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