Brutaler Angriff auf Ex-Freundin 24-jähriger Bonner nach Messerattacke verurteilt

Bonn · Ein 24-Jähriger ist wegen schwerer Körperverletzung vor dem Bonner Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte seine Ex-Freundin im vergangenen Sommer aus Eifersucht mit einem Messer angegriffen.

 Mit einem Aktenordner verdeckt der Angeklagte am ersten Prozesstag sein Gesicht.

Mit einem Aktenordner verdeckt der Angeklagte am ersten Prozesstag sein Gesicht.

Foto: Ulrike Schödel

„Die Tat war das Ergebnis einer kurzen, sehr emotionalen Beziehung zwischen zwei sehr jungen Personen.“ Mit diesen Worten begann die Vorsitzende Richterin Anke Klatte die Urteilsbegründung im Fall einer Eifersuchtstat, die im vergangenen Sommer eine 23-jährige Frau fast das Leben gekostet hätte. Ihr damals ebenfalls 23-jähriger Freund hatte mit einem Messer elf Mal auf die junge Frau eingestochen und sie dabei lebensgefährlich verletzt.

Dafür wurde er nun vor der vierten Großen Strafkammer wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Außerdem muss er seinem Opfer ein Schmerzensgeld von 35 000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft sowie die Vertretung des Opfers, das als Nebenkläger auftrat, hatten höhere Freiheitsstrafen gefordert: acht Jahre wegen versuchten Totschlags und schwerer gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise zehn Jahre wegen versuchten Mordes. Dem folgt die Kammer nicht; der Täter habe nach den Stichen von selbst von dem Opfer abgelassen. Mordmerkmale seien nicht gegeben und auch der Tatvorwurf des versuchten Totschlags sei vom Tisch. Dass er sich nach seiner Flucht freiwillig gestellt habe, kam dem jungen Mann zugute. Auch die Tatsache, dass er weitgehend unbescholten und nach einem holprigen Start auf einem guten Weg in seiner Ausbildung gewesen sei, berücksichtigte die Kammer beim Strafmaß.

Das Paar kennt sich seit Kindertagen, hatte sich aber zwischenzeitlich aus den Augen verloren. Im vergangenen Jahr nahmen sie den Kontakt wieder auf. Im Mai entwickelte sich eine Beziehung. Die nahmen zunächst beide Partner sehr ernst, der Verurteilte stellte seine neue Freundin schnell seiner Familie vor. Die Familie des Opfers durfte hingegen nichts erfahren, was der Mann auch akzeptierte. Dann wurde die junge Frau aber von dem zunehmenden Kontrollwahn und der Eifersucht ihres Partners immer mehr abgeschreckt; sie beendete die Beziehung. Das wollte der junge Mann nicht hinnehmen und drohte damit, Aktfotos, die die beiden voneinander angefertigt hatten, an die Eltern der Frau zu schicken.

Der Streit eskalierte und am Tatabend machte der Mann seine Drohung war: Er ließ es so aussehen, als hätte die junge Frau die Fotos selbst von ihrem Handy verschickt. Als diese das bemerkte, wollte sie das Haus verlassen und zur Polizei gehen, weil sie sich bedroht fühlte. Beim Schließen der Haustür wurde sie von ihrem Ex-Freund überrascht, der ihr mit einem Messer eine 13 Zentimeter lange Wunde am Hals zufügte. Sie konnte sich losreißen, bei der Verfolgung stach der Täter weitere zehn Mal von hinten auf sein Opfer ein, bevor er stehen blieb. Er floh zunächst, stellte sich am nächsten Morgen aber einer Spaziergängerin in Bornheim, die die Polizei rief.

Die Schilderung des Täters hatte sich zu Prozessbeginn noch anders angehört: Seine Freundin habe, als er sie an der Haustüre überrascht hatte, ein Messer in der Faust erhoben und gesagt: „Du bist ein toter Mann.“ Reflexartig habe er ihr das Messer abgenommen und es gegen sie gerichtet. Opfervertreter Marc Piel will „vehement gegen das Urteil vorgehen“ und Berufung einlegen.

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