Landgericht Bonn Sockenräuber droht die Einweisung

BONN/ALFTER · Landgericht muss das erste Urteil überprüfen: Seinem Stil treu geblieben ist ein 40-Jähriger aus Alfter: Wie auch im vergangenen Jahr ist der Angeklagte am Montag barfuß und mit lackierten Fußnägeln vor dem Landgericht erschienen.

Dort war der als "Sockenräuber" bekannt gewordene Mann im vergangenen Jahr für zwei bewaffnete Raubüberfälle in Bonn und Alfter zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden - bei den Taten hatte er sich Stoff um die Füße gewickelt, um nicht sofort erkannt zu werden.

Doch mit der von ihm eingelegten Revision gegen dieses Urteil hat sich der erwerbsunfähige Angeklagte möglicherweise selbst in den fast immer unbekleideten Fuß geschossen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und das verhängte Strafmaß bestätigt. Zudem hatten die Bundesrichter jedoch angeordnet, dass eine Unterbringung des gelernten Bürokaufmanns in einer Entziehungsanstalt erneut vom Landgericht geprüft werden muss - und dorthin möchte der 40-Jährige auf gar keinen Fall.

Im ersten Prozess hatte der Sozialhilfeempfänger die Überfälle im November 2010 auf eine Tankstelle in Duisdorf und einen Drogeriemarkt ganz in der Nähe seiner Wohnung gestanden. Sein Motiv: Er hatte seine Rücken- und Hüftschmerzen jahrelang mit dem Rauchen von Heroin bekämpft. Als ihm das Geld ausgegangen war, entschloss er sich zu den Überfällen. Doch nur einen Tag nach der zweiten Tat konnte er geschnappt werden: Eine Mitarbeiterin des Sozialamtes in Alfter hatte der Polizei den entscheidenden Tipp geben können.

Entgegen der damaligen Einschätzung des psychiatrischen Gutachters, der in der ersten Verhandlung eine Unterbringung trotz des jahrelangen Heroinkonsums verneint hatte, sieht der BGH genau diese Notwendigkeit. Doch der Angeklagte befürchtet, dass er in einer Entziehungsanstalt für Junkies falsch aufgehoben ist. Seit den Überfällen habe er kein Heroin mehr konsumiert. Zudem sei er in ein Substitutionsprogramm aufgenommen worden. Der Prozess wird fortgesetzt.

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