Kanal-TÜV Rund 7000 Hausbesitzer in Bonn betroffen

BONN · Die Fristen für die umstrittene Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren soll es wohl nur noch für Wohnhäuser innerhalb von Wasserschutzgebieten geben. Jedenfalls kündigte die SPD im Düsseldorfer Landtag an, die rot-grüne Koalition habe sich auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt.

 Bleibt bis 2015 die Ausnahme: Ein Experte testet die Dichtheit eines privaten Kanalrohrs.

Bleibt bis 2015 die Ausnahme: Ein Experte testet die Dichtheit eines privaten Kanalrohrs.

Foto: dpa

Der Bonner Landtagsabgeordnete Rolf Beu (Grüne) bestätigte das gestern: "Die bisher starren Vorschriften der schwarz-gelben Vorgängerregierung haben sich als wenig praktikabel erwiesen. Deshalb wird es eine Vereinfachung für Verfahren und Umfang bei Dichtheitsprüfungen für Abwasserkanäle geben", erklärte Beu die "bürgerfreundliche Regelung" der Pflichten zur Kanalprüfung.

Das Landesumweltministerium werde durch ein Monitoring-Programm auch dafür Sorge tragen, dass mögliche Beeinträchtigungen des Grundwassers über einen Zeitraum von fünf Jahren untersucht und ausgewertet werden. "Die Fraktionen werden die Eckpunkte nun bewerten, gegebenenfalls konkretisieren und das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg bringen", sagte Beu.

Nur in den Wasserschutzgebieten und für Gebäude, die dort vor 1965 erbaut wurden, bleibt die Frist zum 31. Dezember 2015 bestehen. In Bonn betrifft das laut Beu lediglich Teile von Dransdorf und Tannenbusch sowie in Teilen den Beueler Norden. In Bonn wären laut Presseamt wohl mehr als 7000 Eigentümer von Häusern in Wasserschutzgebieten betroffen. "Alle anderen Bonner Hausbesitzer können sich über diese neue bürgerfreundliche Regelung freuen", so Beu. Die gleiche Frist soll für industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungen gelten, die vor 1990 errichtet wurden.

Industrie und Gewerbe außerhalb der Wasserschutzgebiete sollen weiterhin bis spätestens zum 31. Dezember 2020 ihre bestehenden Abwasserleitungen prüfen lassen. Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten werden keine landesrechtlichen Vorgaben gemacht. Die Kommunen können jedoch ihrerseits durch Satzung festlegen, innerhalb welcher Frist eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Prüfung vorzulegen ist. "Wir warten ab, bis es für die Dichtheitsprüfung tatsächlich eine gesetzliche Regelung gibt", so Marc Hoffmann vom Bonner Presseamt.

Nach den von der rot-grünen Koalition vereinbarten Eckpunkten für die Neuregelung stellt die Landesregierung bis zu zehn Millionen Euro aus dem Förderprogramm "Ressourcenschonende Abwasserbeseitigung" für die Sanierung privater Kanäle zur Verfügung. Eine Unterstützung in Härtefällen ist vorgesehen.

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