Jugendschöffengericht Bonn Richter schickt unbelehrbaren Straftäter hinter Gitter

BONN · "Jetzt ist Feierabend!" Dass ein 20 Jahre alter Intensivtäter die Konsequenzen für sein Verhalten spüren muss, machte ihm Richter Andreas Dubberke deutlich und schickt ihn hinter Gitter.

Das Jugendschöffengericht verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen zweifacher Anstiftung zu einer schweren räuberischen Erpressung, Raubes und Drogenhandels zu einer Einheitsjugendstrafe von dreieinhalb Jahren - damit ging das Gericht über die vom Staatsanwalt geforderten drei Jahre hinaus.

Obwohl er "hinreichend gewarnt" war, so der Vorsitzende Richter, beging der Heranwachsende binnen zwei Jahren eine Straftat nach der anderen. Immer wieder waren es handgreifliche Auseinandersetzungen und "Abziehereien" von Handys und Geld. Das Gericht sprach von "eingeschliffenen Verhaltensmustern".

Im August 2012 schaffte es der junge Mann, einen Bekannten zu zwei bewaffneten Raubüberfällen anzustiften. Der Komplize überfiel, bewaffnet mit einem Messer beziehungsweise einer Gaspistole, innerhalb weniger Tage eine Tankstelle und eine Spielhalle.

Die bei der ersten Tat erbeuteten 600 Euro kassierte der 20-Jährige komplett ein. Der eigentliche Räuber, der bereits verurteilt ist, lernte allerdings dazu. Nach dem zweiten Überfall behauptete er, die Angestellte habe ihm nur 50 Euro in Münzen gegeben. Diese händigte er dem 20-Jährigen aus und steckte sich 250 Euro in Scheinen selbst ein.

Ende August 2012 wanderte der jetzt Verurteilte in Untersuchungshaft. Im Februar wurde er für Taten, die den Überfällen vorausgegangen waren, zu zwei Jahren Haft verurteilt. Damals bekam er eine Vorbewährung: Innerhalb von sechs Monaten sollte er sich verdienen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Doch der 20-Jährige wurde schnell rückfällig. Zunächst erwischte man ihn mit Betäubungsmitteln. Dann war er von einem Anwohner, der sofort die Polizei gerufen hatte, beim "dealen" beobachtet worden.

Danach ging es weiter: Im Mai hatte er betrunken einen 18 Jahre alten Schüler in einem Nachtbus bedrängt. Als der Zeuge fliehen wollte, war er von der Gruppe um den Angeklagten verfolgt und zusammengeschlagen worden. Dann nahm sich der 20-Jährige das Handy des Schülers. "Alles erzieherische Einwirken war hoffnungslos" resümierte der Richter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort