"Reste-Essen" in der Ganztagsschule ist verboten

Der kirchliche Träger kündigt einer Erzieherin fristlos. Vor dem Bonner Arbeitsgericht kommt es bei dieser Verhandlung zu keiner Einigung.

Bonn. Weil die Leiterin einer Offenen Ganztagsschule (OGS) unter anderem einen Lehrer mittags hin und wieder zum "Reste-Essen" eingeladen und ihre Pausen als Arbeitszeit abgerechnet haben soll, hat der kirchliche Träger der OGS der Erzieherin fristlos gekündigt.

Die Frau, die seit mehr als sechs Jahren an der Schule tätig war, klagte gegen die Entlassung. Ihr Fall wurde jetzt im Arbeitsgericht Bonn vor der sechsten Kammer verhandelt.

Beim Gütetermin vertritt sie Arbeitsrechtler Herbert Kaupert. "Dass ein kirchlicher Träger mit solchen unhaltbaren Vorwürfen eine Mitarbeiterin entlässt, das ist schon eine traurige Veranstaltung", macht er seinem Herzen Luft.

Die Vorwürfe seien allesamt abstrus und eine fristlose Kündigung nicht haltbar. "Es kann ja nicht sein, dass eine Erzieherin mit den Kindern zu Mittag isst und das als Pause gelten soll." Schließlich gehöre das gemeinsame Mittagessen zur pädagogischen Arbeit. Auch bliebe immer Essen übrig.

Es sei mit der Vorgesetzten sogar abgesprochen gewesen, dass dann auch Lehrer mitessen dürften. Zudem habe der Lehrer stets einen Obolus dafür in ein Sparschwein gezahlt habe. "Mit dem Geld ist dann Bastel- und Malmaterial gekauft worden", weiß Kaupert.

Einen dritten, schwerwiegender Vorwurf weist er vehement zurück: Darin heißt es, seine Mandantin habe eine Spende von 500 Euro in die eigene Tasche gesteckt. "Mit dem Geld ist nachweislich ein Projekt finanziert worden."

Der Trägervertreter und sein Anwalt zeigen sich davon unbeeindruckt. "Sie hat mit öffentlichem Geld hantiert. Wenn stets Essen übrig bleibt, hätte sie weniger bestellen müssen, um Kosten zu reduzieren", erklärt der Anwalt des OGS-Trägers.

Auch stimme es nicht, dass sie mit den Kindern gegessen habe. "Die Mahlzeiten hat sie allein in ihrem Büro eingenommen." Als er von dem Sparschwein hört, runzelt er die Stirn: "Das ist eine schwarze Kasse, die keineswegs genehmigt worden wäre." Alle Abrechnungen hätten über die Buchhaltung des Trägers laufen müssen.

Es kommt zu keiner Einigung. Die Beklagte ist lediglich bereit, die fristlose in eine fristgerechte Kündigung umzuwandeln und den dafür noch ausstehenden Lohn zu zahlen. "Dafür muss sich der Träger ganz schon zur Decke strecken", sagt dessen Anwalt. Kaupert lehnt ab. Der Prozess wird fortgeführt.

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