Rentnerin fordert Schmerzensgeld

Frau (70) wurde auf dem Hochstadenring von einem Taxi erfasst: Ein neues Gutachten soll nun Klarheit vor Gericht bringen.

Bonn. Monatelang lag eine heute 70 Jahre alte Bonnerin im Krankenhaus, nachdem sie im Januar 2009 von einem Auto angefahren wurde. Gerade als sie ihren Alltag wieder meistern konnte, kam es im September auf dem Hochstadenring in der Nähe ihrer Wohnung zu einem zweiten schlimmen Unfall.

Beim Überqueren der zweispurigen Straße wurde die Frau am Morgen des 10. September von einem Taxi erfasst und durch die Luft geschleudert. Erneut erlitt die 70-Jährige ein Schädel-Hirn-Trauma. Zudem brach sie sich das Jochbein und ein Sprunggelenk im Fuß.

Die Frau erholte sich nicht mehr richtig. Stand- und Gangunsicherheiten blieben, auch ist sie immer wieder verwirrt. Sie wurde der Pflegestufe zwei zugeordnet und lebt nun in einem Pflegeheim.

Vor dem Bonner Landgerichts hat die 70-Jährige jetzt den Taxifahrer, das Taxiunternehmen und die Haftpflichtversicherung verklagt (Aktenzeichen: LG Bonn 10 O 77/10).

Mindestens 80 000 Euro Schmerzensgeld fordert die Frau, zudem sollen alle in Zukunft aufgrund des Unfalls anfallenden Schäden bezahlt werden.

In den Augen der Klägerin hat der Beklagte seine Sorgfaltspflicht verletzt. Er habe nicht richtig aufgepasst oder er sei zu schnell gefahren. Dies wird von dem Taxifahrer bestritten. Ein von der Versicherung in Auftrag gegebenes "verkehrsanalytisches Gutachten" war zu dem Schluss gekommen, dass weder eine überhöhte Geschwindigkeit noch eine verspätete Reaktion des Fahrers vorlagen.

Vielmehr sei ein rechts fahrendes Auto ein Sichthindernis gewesen. Zudem sehen die Beklagten einen so gravierenden Verkehrsverstoß durch die 70-Jährige, dass jegliche Haftung abgelehnt wird: Die Klägerin sei, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten und mit einem seitlich gehaltenen geöffneten Schirm, einfach über die Fahrbahnen gelaufen - und dies, obwohl nur 40 Meter entfernt die Fußgängerampel am Frankenbad sei.

Bei einem Ortstermin versuchten die Prozessbeteiligten zu klären, wo die Frau auf die Straße gegangen war und wann der Fahrer sie sehen konnte. Ein Zeuge will erst den Aufprall, dann das Bremsen des Taxis gehört haben.

Jetzt hat die Zivilrichterin entschieden, dass weitere Aufklärung nötig ist und eine Haftung des Taxifahrers damit wohl nicht ausgeschlossen ist. Ein Gutachter soll herausfinden, wie der Gesundheitszustand der Klägerin vor dem Unfall war und wie er heute ist.

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