Rauswurf provoziert? Prozess vor Bonner Arbeitsgericht

24-Jähriger wehrt sich vor Gericht gegen Kündigung

Rauswurf provoziert? Prozess vor Bonner Arbeitsgericht
Foto: dpa

Bonn. Auszubildende genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Das weiß auch Harald T. (Name geändert). Er ist Geschäftsführer einer Schwimmbad- und Wellnessanlage, in der viele Lehrlinge beschäftigt sind. Weil einer dieser jungen Leute mit ungebührlichen Verhalten gegenüber den Schwimmmeistern den Bogen deutlich überspannt hatte, kündigte Harald T. ihm fristlos.

Er habe den Rauswurf regelrecht provoziert, erklärte der Geschäftsführer jetzt im Arbeitsgericht Bonn. Dort trafen sich die Parteien zur Güteverhandlung vor der ersten Kammer. Der geschasste Azubi Olaf P. (Name geändert) hatte gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Als Grund für den Rauswurf führt der Geschäftsführer in erster Linie die Fehlzeiten des 24-Jährigen an. 23 Krankmeldungen, so klagt er am Rande der Verhandlung, habe der Azubi allein in der ersten Jahreshälfte eingereicht.

Mit der Folge, dass er nicht mehr zur Abschlussprüfung zugelassen werden könne. Damit gebe es für den Betrieb keine Grundlage mehr, den Auszubildenden zu behalten. "Wir müssen für jemanden eine Stelle freihalten, der eigentlich gar nicht mehr bei uns arbeiten will", erklärt er. Jedenfalls habe der Azubi dies mehrfach gegenüber seinem Ausbilder geäußert. Die Gegenseite bestreitet das.

"Mir werden doch ständig Steine in den Weg gelegt", sagt der Kläger. Er habe große gesundheitliche Probleme und könne deshalb nicht in allen Bereichen eingesetzt werden. Das ignorierten seine Vorgesetzten. Sie ließen ihn die Arbeiten verrichten, die seiner Gesundheit abträglich seien, etwa die Grünanlagen reinigen. Darüber schüttelt der Vertreter der Beklagtenseite den Kopf.

Er erinnert die Kammervorsitzende daran, dass man ja schon mehrfach wegen des Lehrlings im Arbeitsgericht Bonn gesessen habe habe. "Das Arbeitsverhältnis ist hoffnungslos zerrüttet. Obendrein ist der Mann jetzt 24 Jahre alt. Wann will er denn endlich seine Lehre abschließen?", fragt er entnervt. Der Kläger lässt keinen Zweifel daran, er will seinen Abschluss machen. Die Frage ist indes: wann? Weil sich die Parteien nicht einigen können, setzt die Vorsitzende einen Kammertermin an.

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