Rausschmiss nach "Putzfahrt"

Taxiunternehmer wirft seinem Fahrer Betrug vor

Rausschmiss nach "Putzfahrt"
Foto: dpa

Bonn. Die Empörung war Norbert S. deutlich anzumerken. Der Taxiunternehmer hatte seinen Fahrer Peter P. (alle Namen geändert) fristlos gekündigt, weil er ihn betrogen haben soll. Der Mitarbeiter klagte jedoch gegen die Kündigung. Jetzt trafen sich beide Parteien im Arbeitsgericht Bonn vor der dritten Kammer.

Das Fass zum Überlaufen hatte eine Tour ins Bergische gebracht. Die Fahrt war von einem Busunternehmen gebucht worden, das einige seiner Passagiere nach einer Reise aus Kostengründen nicht mit dem großen Bus nach Hause bringen wollte. Da sei eine Taxifahrt günstiger, hatte man ausgerechnet. Es wurde ein Festpreis für die kürzeste Route über Landstraße ausgehandelt, berichtet der Taxiunternehmer.

Doch offensichtlich habe Peter P. dann eine schnellere, aber kilometermäßig längere Strecke über die Autobahn gewählt. Das habe er sich wohl von den Fahrgästen zusätzlich bezahlen lassen und anschließend das Geld in die eigene Tasche gesteckt, ist der Unternehmer überzeugt.

Eine Praxis, die der Mitarbeiter des öfteren angewandt haben müsse, sagt er. Denn anders könne er sich nicht erklären, wieso Peter P. ständig weniger Geld in der Kasse hatte als andere. Unter Taxifahrern nenne man das "Putzfahrten". "Für mich ist das glatter Betrug", sagt er. Und wenn er alles zusammenrechne, was Peter P. in den vergangen zwei Jahren, seit er das Unternehmen übernommen hat, an Geld einbehalten haben müsse, dann komme er auf rund 20 000 Euro.

Die Anwältin des Klägers bestreitet die Vorwürfe. Immerhin sei ihr Mandant 25 Jahre in dem Betrieb tätig und erst mit dem neuen Inhaber gebe es diese Schwierigkeiten. Der Kammervorsitzende rät dem Beklagten, seine Anschuldigungen mit harten Fakten zu untermauern, denn bislang bewege er sich auf "dünnem Eis".

Sollte er den Betrug nachweisen, dann könne indes eine fristlose Kündigung berechtigt sein, sagt er, und erinnerte an die Kassiererin, die nach 30 Jahren entlassen wurde, weil sie liegen gelassene Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro eingelöst hatte. Der Prozess wird fortgesetzt.

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