Prozess: Zuhälterin nutzte Voodoo-Schwur

35-Jährige schleuste junge Frauen aus Nigeria ein und brachte sie in Bordelle

Bonn. Die Frau auf der Anklagebank kam 2001 aus Nigeria nach Deutschland - und schleuste später junge Mädchen aus ihrer Heimat ein, steckte sie in Bordelle und zwang sie zur Prostitution.

Um sie gefügig zu machen, nutzte die 35-Jährige ein Druckmittel, das die Opfer auch heute noch davon abhält, gegen sie und eventuelle Hintermänner auszusagen: ein Voodoo-Schwur. Denn wer den bricht, so glauben die Mädchen fest, muss sterben.

Doch über all das fällt nun im Prozess kein Wort. Die Angeklagte, Mutter von zwei kleinen Kindern, die zeitweilig mit einem Bonner verheiratet und selbst als Prostituierte tätig war, gesteht vor dem Schöffengericht ohne Umschweife alle Vorwürfe.

Und danach hat sie von 2004 und Ende 2007 insgesamt zehn Personen illegal gegen Bezahlung ins Land geschleust, sieben junge und teilweise noch minderjährige Frauen in Bordellen untergebracht und "unter Ausnutzung der Hilflosigkeit, die mit einem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, mit Gewalt oder Drohung" zur Prostitution gezwungen und ausgebeutet.

In zumindest einem Fall ist für die Staatsanwaltschaft erwiesen, dass eine damals 17-Jährige noch in Nigeria vor der Abreise einen Voodoo-Schwur leisten musste, der es ihr verbot, über die Angeklagte und ihre Erlebnisse zu reden.

Die junge Frau, die schließlich in einem Bordell entdeckt wurde und durch die das Verfahren ins Rollen kam, glaubt noch heute, sterben zu müssen, wenn sie die Angeklagte verrät. Sie ist nicht die einzige, die aufgrund eines solchen Schwurs als Prostituierte ausgebeutet wird: Den Ermittlern zufolge werden so zehntausende junge Nigerianerinnen in Europa zur Prostitution gezwungen.

In ihrer Heimat werden sie unter falschen Versprechungen angelockt, dann werden ihnen Haare, Nägel und Körperflüssigkeiten abgenommen, die für den Voodoo-Schwur gebraucht werden. Denn nach dem Glauben der Opfer hat derjenige, der Teile ihres Körpers besitzt, die Macht über ihr Leben. Und so tun sie, was verlangt wird, und schweigen, was die Ermittlungen, die seit Jahren überall geführt werden, erschwert.

Manchmal, so ein Bonner Ermittler, wird ein Opfer nach Abzahlung der Schleuserkosten von 30 000 Euro selbst zur Zuhälterin. Ob auch die Angeklagte diesen Weg ging, ist ungeklärt. Sie beteuert, sich von all dem losgesagt zu haben, um für ihre Kinder zu sorgen.

Für das Gericht einer der Gründe, Milde walten zu lassen: Die 35-Jährige kommt am Ende mit zwei Jahren Haft auf Bewährung davon.

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