Polizeipräsident Wolfgang Albers zur Genehmigung von Demonstrationen

"Nach dem Grundgesetz hat jeder das Recht auf Demonstrieren"

Bonn. Die Fragen stellte Dagmar Blesel.

General-Anzeiger: Wer darf eine Demonstration anmelden?

Wolfgang Albers: Nach dem Grundgesetz hat jeder das Recht. Ausgenommen die, die dieses Grundrecht verwirkt haben, einer vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als verfassungswidrig festgestellten Partei angehören oder verbotene Vereinigungen sind.

GA: Die Demo der Rechtsextremen wurde nicht verboten...

Albers: Das BVerfG zeigt klar auf: Die Versammlungsfreiheit hat eine besonders hohe Bedeutung. Vor einem Verbot muss die Prüfung stehen, ob der potenziellen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht durch mildere Mittel, nämlich Auflagen, entgegengewirkt werden kann.

GA: An den Gegendemos beteiligen sich Gruppen, die im Verfassungsschutzbericht stehen. Warum dürfen sie demonstrieren?

Albers: Für ein Demonstrationsverbot reicht die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht nicht aus. Die Vereinigung muss verboten beziehungsweise die Partei für verfassungswidrig erklärt worden sein.

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