Polizei fasst Straftäterin

38-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Bad Godesberg. (ej) Wegen gefährlicher Körperverletzung war eine 38-jährige Frau vom Amtsgericht Bonn zu einer Geldstrafe in Höhe von 1 800 Euro, ersatzweise 90 Tage Haft, verurteilt worden.

Außerdem muss sie eine gleichlange Freiheitsstrafe wegen Trunkenheit am Steuer verbüßen, wenn sie stattdessen die verhängte Geldstrafe in Höhe von 2 700 Euro nicht leisten kann. In beiden Fällen wurde die Frau mit Haftbefehl gesucht.

Am Donnerstagmittag wurde sie von der Polizei in Muffendorf aufgegriffen. Weil sie die Geldstrafen nicht begleichen konnte, wurde sie umgehend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

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