Pflegerin kämpft gegen Urteil

Angeklagte beharrt darauf, dass ihr 153 100 Euro einer 89-Jährigen zustehen

Bonn. Gegen die Verurteilung zu einer 21-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung kämpft die 66 Jahre alte Clara L. (Name geändert) seit Mittwoch vor der Berufungskammer am Landgericht.

Vom Amtsrichter war die nicht vorbestrafte Pflegerin im August dieses Jahres wegen Untreue im besonders schweren Fall verurteilt worden: Von den Konten einer von ihr betreuten heute 89 Jahre alten und an Demenz erkrankten Frau hatte sie sich innerhalb eines knappen Jahres mittels Vollmachten mehr als 150 000 Euro geholt - bis zu 40 000 Euro im Monat hatte die 66-Jährige abgehoben.

In erster Instanz hatte die Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen. Am MIttwoch brach sie dieses Schweigen und behauptete: "Ich hatte eine Vereinbarung mit Frau Z., dass ich sie bis an ihr Lebensende pflege und dafür im Vorhinein 250 000 Euro bekomme."

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, wo denn dieser Vertrag sei, entgegnete Clara L., dass es eine mündliche Vereinbarung gewesen sei. Sie habe auf einen Vertrag gedrängt, doch die 89-Jährige habe dies nicht gewollt und sie immer wieder vertröstet - bis die Seniorin nach einer "Krise", so die Angeklagte, im Sommer 2006 anscheinend nicht mehr geschäftsfähig war.

Schon vor der Verurteilung durch das Amtsgericht hatte eine Zivilkammer entschieden, dass die 66-Jährige der Geschädigten 153 100 Euro zurückzahlen muss. Doch ein mit der Vollstreckung beauftragter Gerichtsvollzieher konnte bei der 66-Jährigen kein Geld mehr finden.

Immer wieder bohrte der Berufungsrichter jetzt nach und versuchte herauszubekommen, wo das Geld geblieben ist. Für die Angeklagte vollkommen unverständlich, denn sie betonte mehrfach: "Es war doch mein Geld." Nur zögerlich machte sie Angaben und behauptete, es komplett ausgegeben zu haben.

Erst ein gerichtlich eingesetzter Betreuer konnte das Treiben der 66-Jährigen offenbar beenden. Das Opfer wurde mittlerweile in einem Pflegeheim untergebracht. Der Prozess wird fortgesetzt.

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