Viele Anfragen in den Bürgerämtern Meldegesetz bewegt die Bonner

BONN · 37.000 Personen nutzen alle Varianten von Datensperren: Der Bundestag hat es beschlossen, die Bundesregierung rudert zurück, und vor 2014 greift es ohnehin nicht: Trotzdem schlägt das neue Meldegesetz auch in Bonn hohe Wellen.

 Großer Andrang am Montag beim Bürgeramt im Stadthaus: Mitarbeiterin Lys Nolte berät drei Bonnerinnen in Meldeangelegenheiten.

Großer Andrang am Montag beim Bürgeramt im Stadthaus: Mitarbeiterin Lys Nolte berät drei Bonnerinnen in Meldeangelegenheiten.

Foto: Roland Kohls

"Wir hatten am Montag zahlreiche Anfragen von Bürgern, die Übermittlungssperren für ihre Daten veranlassen wollten", berichtet Michael Wald, der zuständige Abteilungsleiter für die vier Bonner Bürgerämter. Das sei jederzeit mit einem Besuch in der Behörde oder einem formlosen Schreiben möglich.

Schon jetzt geben die Meldeämter verschiedenste Daten an öffentliche Stellen weiter. Widersprechen können die Bürger in anderen Bereichen, etwa der Weitergabe an Parteien. Diese dürfen sechs Monate vor Wahlen zum Beispiel die Adressen von Erstwählern abfragen, um gezielt Wahlwerbung einzusetzen. Auch der Weitergabe von Daten an Initiatoren von Volksbegehren kann widersprochen werden. Nur mit ausdrücklicher Einwilligung darf die Stadt Daten an Adressbuchverlage (für gedruckte Adressbücher) sowie Ehe- und Altersjubiläen an Politiker und Medien weiterreichen.

"Wir fragen die Bürger bei An- und Ummeldungen grundsätzlich nach allen Formen der Übermittlungssperre", versichert Abteilungsleiter Wald. Sogenannte Melderegisterauskünfte an Dritte sind allerdings nicht zu verhindern. Auf schriftlichem Weg kann jedermann eine Adresse erfragen, wenn er den vollständigen Namen und eine frühere Anschrift des Gesuchten kennt (Kosten: 7 Euro).

Bei der erweiterten Auskunft können sogar Geburtsdaten herausgegeben werden, sofern ein "berechtigtes Interesse" nachgewiesen wird (Kosten: ab 10 Euro). Wald: "Das gilt zum Beispiel, wenn ein Vollstreckungstitel gegen die Person vorliegt." Jährlich gebe es in Bonn etwa 90.000 Melderegisteranfragen.

Rund 37.000 Bonner nutzen derzeit alle Varianten der Übermittlungssperre. Dazu kommen noch diejenigen, die nur in bestimmten Fällen die Weitergabe untersagt haben. Die Stadt geht davon aus, dass bestehende Sperren auch ins neue Bundesmeldegesetz übernommen werden. Es könnte aber auch Verschlechterungen aus Bürgersicht geben: Zum Beispiel, dass der Weitergabe an Adressbuchverlage ausdrücklich widersprochen werden muss. Darauf, so Abteilungsleiter Wald, werde die Stadt aber rechtzeitig und massenwirksam hinweisen. "Die Bürger sind kritischer geworden", sagt der Beamte. "Es gibt kaum noch Anmeldungen ohne Übermittlungssperre." Und das sei auch gut so.

Infos gibt es am Servicetelefon der Bürgerämter unter der Nummer 0228/776677

Die aktuelle Rechtslage

Regelmäßig werden Daten an öffentliche Stellen auf Grundlage zahlreicher Landes- und Bundesgesetze übermittelt: etwa an Schulämter, Verwaltungen (Alters- und Ehejubiläen), Gesundheitsämter, Finanzämter, Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Versorgungsverwaltung, die GEZ ( Rundfunkgebühren), Kreiswehrersatzämter, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger. Registerauskünfte an Dritte regeln bisher das Meldegesetz NRW (§ 34 und 35) sowie das Melderechtsrahmengesetz des Bundes (§ 21 und 22).

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