Lkw-Fahrer bot Polizisten Geld an

51-Jähriger wollte Bußgeld verhindern und muss nun 9 000 Euro Strafe zahlen

Lkw-Fahrer bot Polizisten Geld an
Foto: dpa

Bonn. Sein Versuch, einen Polizisten mit 25 Euro in bar und einem hochwertigen Elektrogerät davon abzubringen, seinen Laster stillzulegen, kommt einen 51-jährigen Fuhrunternehmer teuer zu stehen: Das Amtsgericht verurteilte ihn am 11. November vergangenen Jahres wegen Bestechung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 60 Euro. Völlig zu Recht, befand am Freitag das Landgericht, von dem der 51-Jährige sich mit seiner Berufung mehr Milde erhofft hatte.

Am 18. März 2008 um 8.55 Uhr geriet der 51-Jährige mit seinem Lkw auf der Schlesienstraße in eine Verkehrskontrolle, ein 48-jähriger Motorradpolizist überprüfte Fahrer, Fahrzeug und Ladung und stellte fest: Die von dem 51-Jährigen transportierten Elektrogeräte waren teilweise nicht gesichert, überdies wies der Fahrtenschreiber Geschwindigkeitsüberschreitungen auf.

Der Beamte verbot die Weiterfahrt, beschlagnahmte die Fahrtenschreiber-Blätter, stellte dem Fahrer dafür eine Quittung aus - glaubte nicht, was er dann erlebte, wie er später erklärte.

Der 51-Jährige gab ihm die Quittung zurück - zusammen mit 25 Euro und den Worten: "Nehmen Sie die Verwarnung zurück und lassen Sie mich weiterfahren.

Sie sind doch auch nur ein Mensch." Der Polizist war, wie er schilderte, so geschockt, dass er zurückwich und sagte: "Das ist Bestechung." Doch selbst da habe der Lkw-Fahrer nicht aufgegeben, sondern sogar das Angebot nachgeschoben: "Sagen Sie mir, wo Sie wohnen." Dann bringe er ihm ein schönes Elektrogerät vorbei. Doch er war an den Falschen geraten. Der Polizist schrieb nicht nur eine Anzeige wegen der Verkehrsverstöße, sondern auch noch wegen Bestechung.

Und die macht aus dem bisher unbestraften 51-Jährigen nun einen Mann mit einer Vorstrafe, denn auch die Berufungskammer sah keine Veranlassung, die Strafe zu mildern, zumal beim Angeklagten von Reue und Einsicht keine Rede sein kann. Auf Anraten des Verteidigers nahm er zumindest die Berufung zurück und akzeptierte sichtlich unmutig die Strafe.

Dem Polizisten aber tut, wie er dem Gericht erklärte, nur eines leid: dass er zu geschockt gewesen sei, um die 25 Euro als Geld aus einer Straftat zu beschlagnahmen, wie Kollegen das in solchen Fällen getan hätten: Dann hätte man das Geld caritativen Einrichtungen geben können.

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