Lebenshilfe entlässt 13 Mitarbeiterinnen

Geschäftsführer verweist auf Kostendruck im Gesundheitswesen - Frauen klagen gegen Kündigung

Lebenshilfe entlässt 13 Mitarbeiterinnen
Foto: Frommann

Bonn. Sie ist für behinderte Menschen und deren Angehörige ein Segen: die 1959 gegründete Lebenshilfe Bonn. Der Verein zählt heute mehr als 650 Mitglieder und ist Elternvereinigung, Fachverband und Träger für Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung zugleich.

Neben den Behinderten selbst beschäftigt die Lebenshilfe zahlreiche Mitarbeiter, von denen allerdings jetzt 13 gekündigt wurden. Mit gleich acht Klagen gegen die Entlassung mussten sich am Dienstag die dritte und sechste Kammer des Arbeitsgerichts Bonn befassen.

Weitere Verfahren seien nicht ausgeschlossen, kündigte Olaf von Kölln, Vorsitzender des Betriebsrats der Lebenshilfe am Rande der Verhandlung an. Für Lebenshilfe-Geschäftsführer Reinhold Stegherr sind diese Klagen allerdings unverständlich.

Die Kündigungen beträfen allesamt Mitarbeiter, die bisher für Reinigungs- und Hauswirtschaftsarbeiten zuständig waren. Diese Arbeiten könnten künftig preiswerter über die von der Lebenshilfe im vorigen Jahr gegründete Dienstleistungs- und Service GmbH erledigt werden. Ein Konzept, das längst bekannt und abgestimmt gewesen sei.

"Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht", sagt Stegherr, "aber sie war aufgrund des immer höheren Kostendrucks erforderlich", verweist er auf die "Paradigmenwechsel" im Gesundheitswesen. Davon betroffen sei insbesondere die stationäre Betreuung.

Während viele andere Einrichtungen bereits Betten abbauten und der "politisch verordneten" ambulanten Betreuung Vorrang einräumten, wolle die Lebenshilfe zum Schutze ihrer Klienten am stationären Angebot im bisherigen Umfang festhalten und stattdessen anderswo Kosten einsparen, erklärt Stegherr. Eine Maßnahme, die allerdings nur bis Ende 2008 ziehe, danach werde wohl auch die Lebenshilfe nicht umhin kommen, ebenfalls ihr stationäres Angebot abzubauen.

Für den Betriebsrat und Rechtsanwalt Sebastian Witt indes stellt sich die Frage, ob diese Tochtergesellschaft nicht zum Gesamtbetrieb zähle und die Mitarbeiterinnen deswegen auf der Basis ihrer Verträge hätten weiterbeschäftigt werden müssen. Eine Frage, mit der sich das Arbeitsgericht demnächst ebenfalls befassen werde, so von Kölln.

Ebenso mit der Frage, ob es sich bei den Kündigungen letztlich um eine Massenentlassung handele, dann hätte die Lebenshilfe vorher die Bundesagentur für Arbeit informieren und nach dem Betriebsverfassungsgesetz einen Sozialplan vereinbaren müssen. "Das ist nicht geschehen", weiß Anwalt Witt. Die Verhandlungen gehen weiter.

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