Landesmuseum beschäftigt Gerichte

BONN · Baumängel belasten seit Jahren das Landesmuseum an der Colmantstraße und beschäftigen ebenfalls seit Jahren die Gerichte. Dabei hatten sich die Kosten für das Museum seinerzeit ohnehin am Ende verdoppelt: auf insgesamt mehr als 70 Millionen Euro.

Und nun kostet allein der Austausch der defekten Glasscheiben im oberen Stockwerk des Museums 15.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) auf Nachfrage des General-Anzeigers mitteilte.

Es handelt sich um zehn Glasscheiben, die im Zuge der Um- und Neuarbeiten für das Museum Ende der 1990-er Jahre eingesetzt worden waren und von Anfang schadhaft gewesen seien. Die damalige Glasbaufirma habe man nicht mehr in Regress nehmen können, weil sie insolvent sei.

Der LVR strengte beim Landgericht Bonn ein Beweissicherungsverfahren an, das der LVR-Sprecherin zufolge inzwischen abgeschlossen sei. Demnach muss das Architektenbüro, das für den Umbau- und Neubau des Landesmuseums verantwortlich zeichnet, für den Schaden aufkommen, erklärte die Sprecherin weiter. Wie der GA berichtete, war am Mittwoch ein Museumsmitarbeiter bei den Austauscharbeiten verletzt worden, als sich eine Scheibe aus ihrem Werkzeug löste und herabstürzte.

Der Mann musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Glasschäden verzeichnet das Museum auch an der Außenfassade. Dort waren 2006 und zuletzt im September Scheiben zu Bruch gegangen und herabgestürzt. Dabei wurde jedoch niemand verletzt. Der Platz unterhalb der Fassade ist mit einem Gitter abgesperrt.

Inzwischen habe sich herausgestellt, dass für diesen Teil der Fassade, für den ebenfalls die nunmehr insolvente Glasbaufirma den Auftrag erhalten hatte, nicht das vereinbarte bruchsichere Glas verwandt worden war. Auch in diesem Fall hat der LVR im Jahr 2007 ein selbstständiges Beweisverfahren beim Landgericht angestrengt. Wie Gerichtssprecher Joachim Klages auf Anfrage mitteilte, hatte der LVR in diesem Fall, in dem es um Schäden an der Überkopfverglasung gehe, einen Antrag auf Beweissicherung gegen das Architektenbüro und den Insolvenzverwalter der Glasbaufirma gestellt.

Klages zufolge hat die zuständige 1. Zivilkammer des Landgerichts, die den Fall unter dem Aktenzeichen 1 OH 4/07 führt, einen Gutachter bestellt, der sich zu den Fragen äußern soll: Entsprach die damalige Planung dem Stand der Technik? Liegt ein Verschulden vor? Welche Maßnahmen sind nötig, um Gefahren zu vermeiden? Auch mit den Gefahren, die von starkem Wind ausgehen können, soll sich der Sachverständige beschäftigen.

Weil ein Ergebnis noch nicht vorliegt, so die Sprecherin, müsse der LVR allerdings dort mit der Reparatur noch warten. Wie Klages aber auch bestätigte, gibt es nicht nur bei der Verglasung Probleme. So habe es die Kammer seit Jahren mit Verfahren wegen Baumängeln am Landesmuseum zu tun, unter anderem auch wegen Mängeln bei der Klimatechnik.

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