Kündigung Wenzel Jacobs unwirksam

Ehemaliger Intendant der Bundeskunsthalle laut Kölner Oberlandesgericht zu Unrecht entlassen worden - Anspruch auf alten Posten als Geschäftsführer entfällt

Kündigung Wenzel Jacobs unwirksam
Foto: Franz Fischer

Bonn. Wenzel Jacob hat gewonnen. Aber was? Zwar hält der 18. Zivilsenat des Kölner Oberlandesgerichts im Gegensatz zum Bonner Landgericht die Kündigung des früheren Intendanten der Bundeskunsthalle (KAH), Wenzel Jacob, für vertragswidrig und damit für unwirksam. Der Bund, so der Senat, muss den 56-Jährigen weiter beschäftigen. Aber so richtig glücklich ist der nun nicht, denn das Gericht befand auch: Einen Anspruch auf seinen alten Posten als Geschäftsführer und Intendant hat Jacob nicht, nur auf eine angemessene Position.

Wie aber soll die aussehen? Und so brachte es die Vorsitzende Richterin Brigitta Fox präzise auf den Punkt, als sie zu Jacob sagte: "Ihre Position ist rechtlich günstig, aber tatsächlich misslich." Seit Mai 2007 beschäftigt die "Affäre Bundeskunsthalle" die politischen Gremien und die Justiz - und kostete die Geschäftsführer Wenzel Jacob und Wilfried Gatzweiler den Job. Auslöser für die Affäre: Der Bundesrechnungshof hatte der KAH-Geschäftsführung "erhebliche Mängel in der Ordnungsgemäßheit und Wirtschaftlichkeit" vorgeworfen.

Hauptvorwürfe: Verluste von sechs Millionen Euro durch das "Geschäftsfeld" Freiluftkonzerte. Für diese Konzerte habe das Museum von 2002 bis 2006 insgesamt 21 000 Freikarten für 840 000 Euro verteilt, davon allein 1 288 an Bonner Polizisten. Außerdem hätten Dienstreisen der Geschäftsführer nicht immer im Einklang mit dem Bundesreisekostengesetz gestanden. Gegen Jacob, Gatzweiler und die Bonner Polizei ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft.

Während der kaufmännische Geschäftsführer Gatzweiler selbst kündigte und als Oberamtsrat im städtischen Dienst weich fiel, nahm Wenzel Jacob die ihm zum 31. Dezember 2007 ausgesprochene Kündigung nicht hin und den Kampf auf - auch zwecks Wiederherstellung seines guten Rufes. Er verklagte den Bund vor dem Bonner Landgericht und trug vor: Die Kündigung sei schon aus formalen Gründen unwirksam, da sein Anstellungsvertrag auf den Bundesangestelltentarif verweise.

Und der sehe vor, dass er nach 15-jähriger Dienstzeit und Vollendung des 40. Lebensjahres nicht ordentlich kündbar sei, sondern nur außerordentlich im Fall von gewichtigen Gründen. Die aber lägen nicht vor, und für die Freiluftkonzerte sei der kaufmännische Geschäftsführer Gatzweiler zuständig gewesen. Er, Jacob, habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Er habe im Gegenteil dank seiner Arbeit und seines untadeligen Rufes zahlreiche viel beachtete Ausstellungen nach Bonn geholt und der Bundeskunsthalle zu weltweiter Anerkennung verholfen.

Was Ex-Bundesbauminister Oskar Schneider als Zeuge mit den Worten bestätigt hatte: "Wenzel Jacob gebührt der Ruhm." Doch die 2. Kammer für Handelssachen hatte die Klage am 17. Januar abgewiesen mit der Begründung: Jacob habe nicht hinreichend belegen können, dass er wie ein Beamter zu behandeln und damit unkündbar sei. Das aber sieht der Kölner Senat nun anders, wie er beiden Seiten bereits im Vorfeld der Verhandlung vom Donnerstag mitgeteilt und eine gütliche Einigung empfohlen hatte.

Dazu waren jedoch beide Parteien, die bereits vor dem Bonner Landgericht erklärt hatten, man habe sich nichts zu sagen, nach wie vor nicht bereit. Der Senat kommt nun zu dem Ergebnis: Jacob hat eine beamtenähnliche Stellung, wurde jedoch von seinem Posten als Geschäftsführer wirksam abberufen. Damit steht ihm zwar ein angemessener Posten und die Weiterbezahlung zu, nicht jedoch die Zulage als Intendant, die OLG-Sprecher Hubertus Nolte zufolge 377 Euro monatlich betrug.

Was angesichts des Gesamtgehalts von rund 8 000 Euro monatlich nicht ins Gewicht fallen dürfte. Sein Urteil will der Senat am 30. Oktober verkünden, angesichts der Verhandlung vom Donnerstag nur noch eine Formsache. Allen Beteiligten ist klar, wie verfahren die Situation nun ist, ein Ausweg ist nicht in Sicht. Zumal der Senat anklingen ließ, die Revision gegen das Urteil nicht zulassen zu wollen, weil es hier nicht um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung gehe. Für OLG-Sprecher Nolte steht fest: "Jetzt fangen die Probleme erst an."

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