Kündigung wegen PC-Gefährdung

Die Vorwürfe gegen den Mitarbeiter einer Bundesbehörde in Bonn wiegen schwer: Der Mann ist dort für den IT-Bereich zuständig und soll unter anderem die Behördenrechner pflegen und vor Viren schützen. Gegen diese Pflichten habe er verstoßen, wirft ihm Behördenanwalt Nicolai Besgen vor.

Kündigung wegen PC-Gefährdung
Foto: dpa (Symbolbild)

Bonn. Die Vorwürfe gegen den Mitarbeiter einer Bundesbehörde in Bonn wiegen schwer: Der Mann ist dort für den IT-Bereich zuständig und soll unter anderem die Behördenrechner pflegen und vor Viren schützen. Gegen diese Pflichten habe er verstoßen, wirft ihm Behördenanwalt Nicolai Besgen vor.

Entgegen einer Dienstanweisung habe der Mitarbeiter seinen Dienstrechner für private Zwecke genutzt und damit alle Rechner im Haus massiver Virengefahr ausgesetzt. Der Mann erhielt die fristlose Kündigung. Dagegen reichte er Klage ein. Am Donnerstag trafen sich die Parteien im Arbeitsgericht erneut vor der dritten Kammer.

Dort zeigen sich der Kläger und seine Anwältin zunächst nicht kompromissbereit. "Mein Mandant möchte seinen Job unbedingt behalten", sagt die Juristin. Doch die Beklagtenseite bleibt hart: "Wir wollen die Trennung." Schließlich habe man viele tausend private Dateien auf dem Rechner des Klägers entdeckt, sagt Besgen, darunter zahlreiche Foto- und Musikdateien.

Sie soll der Kläger übers Internet hochgeladen haben. Der Kläger beteuert indes, er habe nur seine Arbeit gemacht und hin und wieder einmal Kollegen erklärt, wie an sie eine bestimmte Software gelangen könnten. Nicht erklären kann er, wie etwa eine Navigationssoftware auf seinen Rechner kam. "Die benötigen wir gar nicht", sagt der Vertreter der Behörde. Besgen wundert sich, dass ausgerechnet ein IT-Fachmann nicht wisse, wie das funktioniere.

"Auch wir können nicht alles wissen", kontert der Kläger. Der Kammervorsitzende macht ihm allerdings deutlich: "Ihr Arbeitgeber darf aber eine höhere Sensibilität im Umgang mit Behördenrechnern erwarten." Doch das, was er aus den Akten lese, lasse auf eine "unangemessene Lockerheit" schließen.

Am Ende gibt der Kläger nach und willigt auf Widerruf in einen Vergleichsvorschlag ein. "Er muss eine Nacht darüber schlafen", sagt seine Anwältin. Demnach wird der IT-Experte erst zum Jahresende ordentlich gekündigt und bis dahin freigestellt. Zudem erhält er Zugang zu allen internen Stellenausschreibungen, um sich einen neuen Job beim Bund suchen zu können. Sollte eine Partei den Vergleich widerrufen, wird die Kammer ein Urteil fällen.

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