Kündigung nach Prügelei bei einer Weihnachtsfeier

Volltrunkener Mitarbeiter attackierte seinen Chef und belästigte außerdem eine Auszubildende sexuell

Bonn. Eigentlich sollte die Weihnachtsfeier der krönende Abschluss eines arbeitsreichen Geschäftsjahres werden. Für einen der mehr als 50 Mitarbeiter des Betriebs nahm sie indes ein bitteres Ende: Bert P. (Name geändert) hatte sich auf der Feier so daneben benommen, dass ihm sein Chef kurz darauf die fristlose Kündigung auf den Tisch legte.

Dagegen klagte der 31-jährige Haustechniker. Sein Fall wurde am Donnerstag im Arbeitsgericht Bonn vor der dritten Kammer verhandelt. Allerdings ohne den Kläger: Er blieb der Verhandlung unentschuldigt fern - zur Verwunderung seines Anwalts.

Was geschehen war, daran kann oder will sich Bert P. nicht erinnern. Er sei so betrunken gewesen, dass er das, was ihm nun sein Chef und auch Kollegen vorwerfen, offensichtlich komplett aus seinem Gedächtnis gestrichen habe, erläutert sein Anwalt.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Der 31-Jährige hatte seinen Geschäftsführer und einen Auszubildenden geschlagen und überdies eine Auszubildende sexuell belästigt. Bereits im Restaurant, wo die Weihnachtsfeier stattfand, sei der Mann unangenehm aufgefallen. Dann ging die Party in einer anderen Kneipe weiter, wo es dann zu den unschönen Szenen kam.

Der Geschäftsführer will bis zu diesem Zeitpunkt vom Zustand seines Mitarbeiters nichts bemerkt haben. Obwohl er mit ihm an der Theke gesessen hatte, erfährt die Kammer mit sichtlichem Erstaunen. Der Kammervorsitzende schlägt im Sinne einer gütlichen Einigung vor, die fristlose Kündigung in eine ordentliche umzuwandeln und dem Kläger noch eine Restvergütung von 1 000 Euro Brutto zu zahlen.

Doch der Beklagte lehnt zunächst ab: Das könne er der Belegschaft nicht vermitteln. Der Richter erinnert ihn an seine Verantwortung auch diesem Mitarbeiter gegenüber, der sich zuvor nichts hatte zu schulden kommen lassen, gibt aber auch deutlich zu erkennen, dass er die Klage abweisen werde: "Wenn sich jemand derart betrinkt und dann so benimmt, dann kann man das nicht hinnehmen. Man könne ihn aber auch nicht wie eine "heiße Kartoffel" fallen lassen.

Nur widerwillig lenkt der Geschäftsführer ein. Er will die Sache vom Tisch haben und stimmt nach Beratung mit seinem Anwalt dem Vorschlag der Kammer zu. Dem folgt auch der Klägeranwalt.

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