Kündigung nach der Elternzeit

Anwalt empört sich über Benachteiligung von Müttern - Prozess vor dem Bonner Arbeitsgericht

Bonn. Die jüngsten Schlagzeilen machen wieder einmal deutlich: Die Bevölkerung Deutschlands altert dramatisch, gleichzeitig sinkt die Zahl der Geburten stetig. "Kein Wunder", meint dazu ein Anwalt, der jetzt einer jungen Mutter im Arbeitsgericht Bonn Rechtsbeistand leistete. Die 42-Jährige (Alter geändert) klagte gegen ihre Kündigung, die sie nach Beendigung der Elternzeit erhalten hatte.

Mehr als zwölf Jahre war Viola S. (Name geändert) in einem Bankinstitut tätig. Bis zur Abteilungsleiterin hatte sie sich hochgearbeitet, als sie beauftragt wurde, die Aufgaben der Kundenberatung zu privatisieren. Die GmbH sollte sie anschließend als Geschäftsführerin weiter betreuen. Das habe sie auch mit viel Elan und Erfolg getan, wie sie am Rande der Verhandlung berichtet.

Erst spät, mit Ende 30, erkannte sie dann: Karriere ist nicht alles im Leben. Zum Glück von Viola S. und ihrem Mann fehlten noch Kinder. Ihr sehnlicher Wunsch ging in Erfüllung, die Frau wurde schwanger und gebar ihr erstes Kind.

Nach drei Jahren Elternzeit wollte sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, doch dieser Weg blieb ihr versperrt. Stattdessen überreichte man ihr eine betriebsbedingte Kündigung: Ihren Posten hatte inzwischen ein Mann übernommen, und eine andere Stelle habe man für sie nicht, hieß es lapidar.

Das sehen Viola S. und ihr Anwalt allerdings ganz anders. Als Abteilungsleiterin habe sie einst auch selbst noch Kunden beraten; somit könne sie zumindest wieder als Beraterin arbeiten. Immerhin seien die Beraterkollegen in der Tochtergesellschaft alle nach ihr eingestellt worden. "Dieser Job ist mit Ihrer alten Aufgabe nicht vergleichbar", erwiderte die Gegenseite; schließlich habe die Klägerin mehr als dreimal soviel verdient.

Der Anwalt der Frau ist regelrecht empört. Alle redeten von Familienförderung und Vereinbarkeit von Kind und Karriere, doch in der Praxis blieben die Mütter auf der Strecke.

Der Richter bemüht sich um eine Lösung. Schließlich hat die Klägerin zu erkennen gegeben: Aufgrund der Vorgeschichte würde sie sich der Kündigung beugen, allerdings müsste die ihr mit einer Abfindung versüßt werden. Auf Widerruf einigt man sich: Viola S. ist ihren Job zwar los, erhält aber rund 32 000 Euro.

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