Kritik an vibrierender Raupe

VILLIP · Arzt befürchtet, dass seine Geräte die Arbeiten auf der Villiper Ex-Deponie nicht überstehen.

Tibor Schulte-Oestrich ist in Sorge. Die Praxis des Arztes liegt gegenüber des Geländes an der Gimmersdorfer Straße/Zwischen den Hüllen in Villip, auf dem demnächst gebaut werden soll. Doch bis es soweit ist, muss ab Januar der Boden verfestigt werden - mit einem speziellen Verfahren, der "Baufeldstabilisierung durch Rüttelstopfverdichtung". Und weil circa sechs Wochen lang eine Raupe eingesetzt wird, die Trichter in die Erde treibt und so spürbare Vibrationen erzeugt, befürchtet Schulte-Oestrich, dass seine Geräte die Aktion nicht überstehen.

Seine Bedenken: Der Server samt großer Festplatte könnte abstürzen, die Daten könnten verloren gehen. Dass dies möglich sei, habe ihm ein Fachmann bestätigt. "Was ist mit dem EKG und dem Ultraschallgerät?", fragt Schulte-Oestrich. Doch das ist noch nicht alles: "Ein EKG kann man schon nicht machen, wenn der Patient zittert. Wie ist das dann, wenn es rüttelt?" Ein weiteres Problem sei die Lautstärke. "Ich kann keinen Patienten abhören." Grundsätzlich habe er nichts gegen den Bau - im Gegenteil. "Man hätte nach einem Kompromiss suchen und die Arbeiten zum Beispiel in die Osterferien legen können."

Um seine Bedenken deutlich zu machen, schrieb Schulte-Oestrich im November an die Gemeinde. Zwei Tage später sei die Antwort, gekommen, dass sein Schreiben an das zuständige Ingenieurbüro weitergeleitet worden sei. Seitdem habe er nichts Schriftliches mehr bekommen: Keine Daten, mit deren Hilfe er sich auf die Situation einstellen könne, keine weiteren Infos. Die könnte er heute bekommen. Denn seine Frau Beate und er treffen sich mit dem Beigeordneten Jörg Ostermann, um über das Thema zu sprechen, das auch die Politiker in der vergangenen Ratssitzung noch einmal beschäftigte.

Könnte es Schäden geben? Könnte eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, so dass es einen Baustopp geben würde? Das wollten die Politiker wissen. "Vielleicht sollte man das Unternehmen nicht im Januar anrücken lassen, sondern erst mögliche Konsequenzen ermitteln, damit es keine Regressforderungen gibt", hieß es.

"Unser Ingenieurbüro sagt, dass es keine schadhaften Auswirkungen auf die anliegenden Grundstücke gibt. Wir sehen keine Gründe vorzuschlagen, das Verfahren zu verschieben", betonte Beigeordneter Jörg Ostermann in der Sitzung. Man könnte eventuell Absprachen treffen und die Maßnahme zum Beispiel durchführen, wenn in der Praxis kein Betrieb sei. Es seien keine Auswirkungen auf den technischen Bestand zu erwarten. Ganz ausschließen könne man es zwar nicht, aber es handele sich um ein zugelassenes Verfahren, für das es eine DIN gebe.

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