Denkmalschutz Konzerte im Bonner Stadtgarten sind gesichert

BONN · Die Stadtgartenkonzerte werden auch in Zukunft wie gewohnt stattfinden können. Trotz Denkmalschutzes kann wohl auch die Eislaufbahn am gewohnten Platz aufgebaut werden.

Das befürchtete Aus für die Konzerte und die Eislaufbahn im Bonner Stadtgarten scheint abgewendet. Denn auch wenn das Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) beantragt hat, den gesamten Stadtgarten unter Denkmalschutz zu stellen, müssen Veranstaltungen nicht zwangsläufig weichen. Zwar hat das Amt Bedenken gegen die Eisbahn, „doch allein der Umstand, dass sie in den vergangenen Jahren von der Stadt genehmigt wurde, zeigt, dass es weiterhin Entscheidungsspielraum gibt“, sagte LVR-Sprecherin Birgit Ströter dem GA.

Die deutsche Denkmalpflege stützt sich auf mehrere Institutionen. So gibt es die Unteren Denkmalbehörden (UDB) in den Städten, die Oberen Denkmalbehörden in den Bezirksregierungen und die Oberste Denkmalbehörde auf Landesebene. In Kooperation mit den Denkmalpflegeämtern der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe tragen die UDB Denkmäler ein. Die Pflegeämter haben dabei eine beratende Funktion, die Entscheidungen fällen letztlich die Behörden. Sollte ein Gutachten der Ämter nicht mit der Ansicht der Denkmalschutzbehörden übereinstimmen, müssen die Behörden ihre Entscheidung begründen. Im Zweifelsfall wandert die Akte dann zur nächsthöheren Behörde. Zudem können Ausnahmegenehmigungen formuliert werden.

Für den konkreten Fall Stadtgarten heißt das: Wenn gut nachvollziehbare Gründe vorliegen, die aus Sicht der Stadt dafür sprechen, die Eisbahn zu erlauben, dann kann sie dies auch tun. Es muss keine Einigung zwischen der UDB und dem LVR geben.

LVR gibt Stellungnahme ab

So liest sich auch die jetzt vom LVR veröffentlichte Stellungnahme. Man habe denkmalschutzrechtliche Bedenken, wenn das große Zelt der Eislaufbahn aufgebaut werde – weil es in den vergangenen Jahren „einen noch massiveren Charakter“ bekommen habe und „Blickbeziehungen zwischen Hofgarten und Rhein verhindert“ worden seien. Die Bahn war mit einem Zelt überdacht worden, um Lärmgrenzen einzuhalten. Stadt und Betreiber Otmar Kaiser sollten prüfen, ob es möglich wäre, die Bahn auf die tiefer gelegene Ebene des Biergartens zu verlagern. Aber: „In dem Fall, dass es bei dem beantragten Standort bleibt, sollten die Größe und Gestaltung [...] eingehalten werden.“ Gegen die Stadtgartenkonzerte gibt es keine Einwände. „Landläufig wird der Denkmalschutz als Schreckgespenst gesehen, er ist aber nicht ein solcher Verhinderer“, betonte Ströter.

Entscheidend wird nun der Wille der Stadtverwaltung und der Unteren Denkmalbehörde sein, die Eislaufbahn an ihrem bisherigen Standort zu erhalten. „Das wollen wir auf jeden Fall und werden alles uns Mögliche daransetzen“, sagte Stadtsprecherin Monika Hörig. Der LVR habe ein halbes Jahr Zeit, ein Gutachten zur Begründung der Denkmaleigenschaft zu erstellen. „Vom Ergebnis dieses Gutachtens wird der weitere Verlauf des Verfahrens abhängen.“

Für Otmar Kaiser eine gute Nachricht. „Ich habe viel Geld investiert und mit Planungssicherheit gerechnet“, sagte er. Er habe schon 2012, als seine Bahn von der Museumsmeile in den Stadtgarten verlegt worden sei, die tiefere Ebene in Betracht gezogen. „Dort kommen wir aber mit unseren schweren Sattelschleppern und dem Kran nicht hin.“ Zudem sei die Wasserversorgung schwierig, da rund hundert Meter Schlauch verlegt werden müssten. „Das klappt nicht, weil uns der Schlauch im Winter einfriert.“ Vergrößern will er die Bahn und die Zelte nicht mehr – was dem Denkmalschutz entgegenkommen dürfte.

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