Kassiererin löst Pfandbons ein - und wird gefeuert

Der Fall hatte einst bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Weil sie im Laden liegengebliebene Pfandbons eines Kunden im Wert von 1,30 Euro eingelöst und das Geld behalten haben soll, kündigte ein Supermarkt seiner Kassiererin in Berlin nach 30 Jahren im Job. Ein ähnlicher Fall wurde nun vor dem Bonner Arbeitsgericht behandelt.

Kassiererin löst Pfandbons ein - und wird gefeuert
Foto: dpa (Symbolbild)

Bonn. Der Fall hatte einst bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Weil sie im Laden liegengebliebene Pfandbons eines Kunden im Wert von 1,30 Euro eingelöst und das Geld behalten haben soll, kündigte ein Supermarkt seiner Kassiererin in Berlin nach 30 Jahren im Job. Die Frau, die unter dem Namen "Emily" quasi berühmt wurde, klagte bis in die letzte Instanz und musste wieder eingestellt werden.

In einem ähnlichen Fall am Dienstag im Arbeitsgericht Bonn verlief die Verhandlung vor der dritten Kammer weitaus unspektakulärer. Dort hatte die Kassiererin eines Discounters ihren Arbeitgeber verklagt, der sie fristlos gekündigt hatte.

Immerhin, so der Vorwurf, soll die Klägerin, eine Frau um die 40, Pfandbons im Wert von 8,25 Euro eingelöst und das Geld behalten haben, trägt Hans-Reiner Weber vom Einzelhandelsverband Bonn/Rhein-Sieg in Vertretung der verklagten Lebensmittelkette vor.

Ein Kunde habe die Bons auf das Laufband gelegt. Dabei waren die Zettel wohl unter eine Metallklappe gerutscht. Auf einem Video der Überwachungskamera sei zu sehen, dass die Frau etwas später, als der Kunde bereits weg war, die Klappe geöffnet und die Bons herausgenommen habe. Es sei zudem klar zu sehen, wie sie anschließend Geld aus der Kasse nahm.

Die Klägerin lässt ihren Lebensgefährten den Vorgang aus ihrer Sicht schildern. "Sie ist total aufgeregt und hat mich gebeten, sie zu begleiten", erklärt der Mann. Keineswegs habe seine Freundin das Geld unterschlagen. Sie habe, wie es in dem Laden üblich sei, das Geld an die Seite gelegt und später ins Büro gebracht und es dort samt Bons in einen dafür vorgesehenen Briefumschlag gesteckt.

"Das kommt ja öfter vor, dass Kunden die Pfandbons liegen lassen", sagt er. Sollten die Kunden das zeitnah merken, erhielten sie das Geld zurück. Andernfalls würde es als Lebensmittelkauf oder, wenn die Summe unter fünf Euro liege, unter Fundgeld verbucht.

"Ich habe mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen", ergreift die Klägerin dann doch auch noch das Wort. Die Frage des Kammervorsitzenden, was anschließend mit dem Briefumschlag passiert sei, kann sie nicht beantworten "Das weiß ich nicht", sagt sie. Am Ende einigen sich die Parteien: Die Klägerin erhält eine fristgerechte Kündigung und 500 Euro als Abfindung.

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