Schlägerei nach Kirmes Jugendschöffengericht verurteilt Bonner zu zweieinhalb Jahren Haft

BONN · "Da fällt mir nichts mehr ein." Die absolute Gleichgültigkeit, die ein 19 Jahre alter Angeklagter jetzt vor dem Jugendschöffengericht an den Tag legte, schockte nicht nur die Vorsitzende Richterin Lydia Niewerth.

Zwar saß der Heranwachsende zum ersten Mal wegen einer Schlägerei vor Gericht. Doch der Intensivtäter, der zwar den Realschulabschluss hat, nach eigenen Angaben aber momentan seine Zeit in einer Berufsvorbereitungsmaßnahme absitzt, hat schon einiges auf dem Kerbholz: Er ist unter anderem für einen gemeinschaftlichen bewaffneten Raubüberfall und einen Kiosk-Einbruch vorbestraft. Zuletzt hatte er eine Jugendstrafe von anderthalb Jahren erhalten.

Doch anstatt die Chance der Bewährung zu nutzen, hatte der 19-Jährige alle Angebote in den Wind geschlagen und die verhängte Auflage nicht erfüllt. Auch von der Jugendgerichtshilfe wurde er nun als "nicht erreichbar" eingestuft. Die Folge: Das Gericht bildete mit der Vorstrafe eine Einheitsjugendstrafe und schickte den Angeklagten für zweieinhalb Jahre in den Jugendknast. Damit ging das Gericht sogar noch über die Forderung von Staatsanwältin Angela Wilhelm hinaus. Die Anklägerin hatte zwei Jahre ohne Bewährung gefordert.

In der Nacht auf den 15. Mai des vergangenen Jahres hatte sich der 19-Jährige mit Freunden nach einer Bonner Kirmes eine Schlägerei mit einer Gruppe junger Männer geliefert. Dabei wurde ein 25-Jähriger, der zuvor versucht hatte, eine aufkeimende Auseinandersetzung der Gruppe um den Angeklagten mit anderen Kirmesbesuchern zu schlichten, von dem Angeklagten und einem Komplizen niedergeschlagen.

Offenbar hatten die Angreifer ein Ventil gesucht, um Frust abzubauen. Die Behauptung, aus der Gruppe um das Opfer sei eine ausländerfeindliche Bemerkung gerufen worden, hielt die Staatsanwältin für frei erfunden. Der Angeklagte selbst hatte vor Gericht zunächst behauptet, er könne sich an die Tat nicht mehr erinnern, da er so betrunken gewesen sei. Dann hatte er eingeräumt, dass es sein könne, dass er zugeschlagen und zugetreten habe. Der bislang unbekannte Mittäter wurde von ihm hingegen nicht benannt.

Von der Staatsanwältin wurde dem Heranwachsenden vorgeworfen, dass er den Eindruck erweckt, ihm sei alles egal - selbst dass er vor Gericht sitzt. Die Vorsitzende Richterin sprach im Urteil Klartext: "Ihre Einstellung ist bedauerlicherweise total bedenkenlos und immun für erzieherische Maßnahmen. Ein Vollzug ist unumgänglich."

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