Jetzt werden die Gutscheine eingelöst

Einzelhändler rechnen in diesen Tagen mit vielen Kunden, locken mit Preisnachlässen und hoffen auf einen sehr guten Jahresabschluss.

Jetzt werden die Gutscheine eingelöst
Foto: Barbara Frommann

Bonn. Äußerst zufrieden blickt der Einzelhandel auf das gute Vorweihnachtsgeschäft zurück und stellte sich auf die umsatzstärkste Geschäftswoche des Jahres ein. "Ausgehend von den Verkaufszahlen, rechnen wir fest mit einem sehr guten Jahresabschluss", erklärte Uwe Stephan, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbands Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen.

Konkrete Zahlen von den Einzelhändlern könne er zwar noch nicht vorweisen, die Prognosen seien aber vielversprechend. "Nach den Weihnachtstagen werden erfahrungsgemäß viele Gutscheine eingelöst, Geldgeschenke und Umtäusche kurbeln zusätzlich das Geschäft an. Noch stehen die Einzelhändler aber hinter den Kassen und haben bisher keine Rückmeldungen gegeben", sagte Stephan am Dienstagmorgen.

"Nach dem guten Vorweihnachtsverkauf konnten wir am Montag gut anschließen und prompt unser Vorjahrsergebnis erreichen", stellte Michael Breitgraf, Geschäftsführer der Bonner Karstadt-Filiale, zufrieden fest. Er rechnet auch in dieser Woche mit vielen Kunden. "Wie seit etwa zehn Jahren stieg auch diesmal die Nachfrage nach Gutscheinen, die nun eingelöst werden. Mit ihrem Anstieg fiel bei uns die Zahl der Umtäusche", sagte er.

In der Bad Godesberger Buchhandlung Bosch erwartet man ebenfalls, das Jahr mit einer verkaufsstarken Woche abschließen zu können. Auch dort kurbele die Nachfrage nach Gutscheinen das Geschäft an, erklärte Buchhändlerin Marianne Giese. Mehr Gutscheine als in den Vorjahren seien aber nicht verkauft worden: "Die Nachfrage war wie immer hoch."

Konkrete Zahlen zum Umtausch von Büchern kann sie noch nicht nennen: "Wir haben ein bisschen den Eindruck, dass es weniger werden als im Vorjahr. Das kann sich aber noch ändern. Die Kunden haben diesmal fünf Tage Zeit zwischen Weihnachten und Silvester, vielleicht lassen sie sich mehr Zeit."

Grund für weniger Rückläufer könnte aber auch das leicht veränderte Konsumverhalten geben. "In manchen Jahren werden förmlich nur zwei Bücher nachgefragt. Wenn Beschenkte dann dreimal den selben Band bekommen, weil er angesagt ist, tauschen sie ihn um. Die Vielfalt war diesmal aber größer, und damit sinkt vielleicht die Umtauschquote", sagte Giese.

Simone Schaller mied am Montag den ersten Geschäftstag nach dem Fest. "Ich muss eine Bluse umtauschen. Sie ist zu groß. Montag war es mir in der Innenstadt aber einfach zu voll", sagte sie am Dienstag. Nicht abwarten konnte es Sebastian: "Ich spare schon lange für eine Spielekonsole. Mit den Geldgeschenken meiner Großeltern konnte ich sie mir gleich am Wochenanfang holen. Heute kaufe ich nur noch ein Spiel. Ein Freund sagte mir, dass es reduziert wurde", sagte der Zwölfjährige.

Derzeit locken etliche Händler mit Rabatten. "Viele haben nach dem guten Weihnachtsgeschäft die Preise jetzt schon gesenkt", stellte Uwe Stephan fest.

Nicht jeder Umtausch ist möglich Was Kunden mit Gutscheinen, Rabatten und Rückgaben beachten müssen, erklärt die Verbraucherzentrale: Kann ich das "falsche" Geschenk einfach umtauschen? Haben Gutscheine eine Einlösefrist? Sind die angegebenen Rabatte wirklich Schnäppchen? Nach Weihnachten stellen sich Kunden viele Fragen, auf die die Verbraucherzentrale NRW Antworten parat hat.##ULIST##

Gültigkeit von Warengutscheinen: Gibt der Händler einen Zeitraum auf dem Gutschein an, dann ist der Kunde daran gebunden, sagt eine Sprecherin der Verbraucherzentrale. "Die Gültigkeit darf dabei aber nicht zu knapp bemessen sein." In der Regel gelte eine Frist zwischen einem und drei Jahren. "Wenn nichts auf dem Warengutschein drauf steht, gilt in der Regel die Frist von drei Jahren."
Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schein gekauft wurde. Wer einen Gutschein in mehreren Etappen einlösen oder das Restgeld ausgezahlt haben möchte, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Ausnahmen bilden Kinogutscheine, bei denen man von einer Zwei-Jahres-Eintauschfrist ausgehen könne. "Bei Veranstaltungsgutscheinen hingegen gilt der Termin, der auf dem Gutschein genannt ist." Ist die Frist verstrichen, müssen Händler das Geld erstatten - "abzüglich ihres entgangenen Gewinns".

  • Umtausch von Geschenken: Trifft das Geschenk nicht den Geschmack des Beschenkten oder lag es in doppelter Ausführung unterm Weihnachtsbaum, haben Käufer nicht automatisch ein Umtauschrecht. "Sie sind beim Umtausch auf die Kulanz des Händlers angewiesen", so die Verbraucherzentrale. Wer sich nicht schon beim Kauf die Umtauschmöglichkeit hat zusichern lassen, habe schlechte Karten, wenn der Händler die Ware wegen Nichtgefallens nicht zurücknehmen will.
  • Reklamation: Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, hat der Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer: "Bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen." Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis der mangelhaften Ware zurückerhält, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, den Defekt zu reparieren oder Ersatz zu liefern. Innerhalb der ersten sechs Monate liegt es beim Händler nachzuweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging. Bei schlecht verständlicher oder fehlerhafter Bedienungsanleitung haftet der Verkäufer.
  • Rabatte: "Uns liegen keine Beschwerden darüber vor, dass Rabatte nur Scheinrabatte sind", sagt die Sprecherin der Verbraucherzentrale. Um sich vor möglichen Scheinrabatten zu schützen, sollte der Kunde auch bei der Schnäppchenjagd Preise vergleichen - "entweder in anderen Geschäften oder übers Internet". Dabei müsse man jedoch berücksichtigen, dass die Preise im Fachgeschäft höher liegen können, "weil Kunden eine bessere oder überhaupt eine gute Beratung bekommen. Nach unseren Erfahrungen sind Rabatte aber auch in Fachgeschäften möglich." Grundsätzlich gilt: "Nach dem Wegfall des Rabattgesetzes hat der Einzelhandel das ganze Jahr über große Freiheiten bei der Reduzierung der Waren." Aber auch bei Schnäppchenjagden sollte man sich immer fragen: "Brauche ich das Produkt wirklich?"

(val)

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