Verwirrspiel am Burgweiher

DUISDORF · Die Stadt Bonn bearbeitet eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf einer Brachfläche, und der Eigentümer weiß von nichts.

 Guckloch für Neugierige: Ein Blick durch den Zaun verschafft einen Überblick über die Tiefe des Areals.

Guckloch für Neugierige: Ein Blick durch den Zaun verschafft einen Überblick über die Tiefe des Areals.

Foto: Roland Kohls

Für Verwirrung sorgt derzeit eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem verbuschten Grundstück Am Burgweiher 21-23. Die Stadtverwaltung tut sich mit dem Bauvorhaben schwer und bezieht die Politik in die Entscheidung mit ein. Dass der Grundstückseigentümer, die VR-Bank Bonn, weder selbst dort bauen will noch in Verkaufsverhandlungen mit einem potenziellen Investor steht, rundet das Verwirrspiel ab.

"Nach Rücksprache mit unserem Vorstand kann ich versichern, dass wir nichts mit der Sache zu tun haben. Wir haben keine Bauvoranfrage an die Stadt gerichtet. Es ist auch niemand an uns heran getreten, der das Areal kaufen möchte", erklärte Erika Lägel, Pressesprecherin der VR-Bank Bonn.

Auch die Stadtverwaltung bestätigte, dass Antragsteller und Grundstückseigentümer nicht identisch sind. "Aus Datenschutzgründen dürfen wir den Namen des Antragstellers aber nicht öffentlich machen. Nur dem Grundstückseigentümer gegenüber besteht eine Auskunftspflicht", sagte Elke Palm vom städtischen Presseamt.

Die beiden Bankvorstände Rainer Jenniches und Martin Ließem wollen nun bei der Stadt in Erfahrung bringen, wer auf dem Genossenschaftsbank-Grundstück bauen will.

Gefragt, ob die Stadt beim Eingang einer Bauvoranfrage prüft, ob der Antragsteller auch im Besitz des Grundstückes ist, antwortete Elke Palm: "Nein. Es könnte ja sein, dass der Investor in Kaufverhandlungen mit dem Eigentümer steht und vor Abschluss des Vertrages prüfen lassen will, ob sein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist."

Allerdings komme es eher selten vor, dass die Konstellation so sei wie in diesem Fall. Entweder besitze der Antragsteller das Grundstück oder er stehe in ernsthaften Verkaufsverhandlungen, so Elke Palm.

Die Stadtverwaltung schlägt den Mitgliedern des Unterausschusses Bauplanung für die Sitzung am Mittwoch, 18. Januar, vor, dass Bauvorhaben abzulehnen. Hauptgrund: Ein Mehrfamilienhaus in der beabsichtigen Bauform passt nicht zu den Vorgaben des dort gültigen Bebauungsplanes.

Der sieht nämlich vor, dass im Erdgeschoss statt Wohnen gewerbliche Einrichtungen untergebracht werden sollen. Wohnen ist erst ab dem ersten Obergeschoss zulässig. Mit dieser verbindlichen Vorgabe will die Stadtverwaltung die Entwicklung und Attraktivität des Stadtbezirkszentrums Duisdorf stärken.

Das Baugrundstück: Das unbebaute Areal an der Straße Am Burgweiher ist 1050 Quadratmeter groß. Es gehört der VR-Bank seit 2003, dem Jahr der Fusion von der Bad Godesberger Kreditbank und der Raiffeisenbank Hardtberg-Alfter zum heutigen Kreditinstitut. Vor sechs Jahren sollte auf dem Grundstück ein größeres Wohn- und Ärztehaus errichtet werden. Das Vorhaben scheiterte damals wegen der schwierigen Verkehrserschließung. Seitdem liegt die Fläche brach. Im Sommer 2011 hat die VR-Bank einen stabilen Holzzaun zum Schutz des Areals bauen lassen, den anschließend ein Kunstkursus des Helmholtz-Gymnasiums farbenfroh gestaltet und mit einem großes Guckloch versehen hat.

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