Kritik aus der Anwohnerschaft Neue Parkscheiben-Regelung sorgt in Röttgen für Ärger

Röttgen · Das Parken im Neubaugebiet „Am Hölder“ in Röttgen ist und bleibt ein Dauerthema, das bei den Anwohnern für Verärgerung sorgt. Denn am Röttgener Friedhof ist das Parken nur noch für zwei Stunden erlaubt

 Auf den Parkplätzen am Friedhof darf man nur noch zwei Stunden parken. Vor dem geparkten Wohnmobil wurde der Parkplatz entfernt.

Auf den Parkplätzen am Friedhof darf man nur noch zwei Stunden parken. Vor dem geparkten Wohnmobil wurde der Parkplatz entfernt.

Foto: Maximilian Mühlens

Nach einem Bürgerbegehren von Eckhard Bartens im Herbst 2016 wurden zusätzliche Parkplätze auf der Hedwig-Dransfeld-Straße vor dem dortigen Kindergarten eingerichtet. Neben den fünf Parkplätzen auf dem Kindergartengelände, die  den Mitarbeitern vorbehalten sind, auch vier weitere Parkplätze für Anwohner in direkter Nähe zu dem Röttgener Friedhof.

„Die zu diesem Zeitpunkt realisierte Lösung war zwar keine Goldrandlösung, aber fand durchaus die Akzeptanz der Anwohner“, so Bartens gegenüber dem GA. Doch diese Zufriedenheit hat sich vor ein paar Wochen wieder in Unverständnis gewandelt. Denn: Ein Parkplatz am Straßenrand wurde seitens der Stadt Bonn entfernt und die Parkplätze am Friedhof wurden nun alle als Besucherparkplätze mit einer Parkdauer von höchstens zwei Stunden ausgeschildert. Anwohner können dort nun nicht mehr parken.

Parkplätze sind wegen einer Beschwerde weggefallen

Eckhard Bartens hakte bei der Stadtverwaltung nach und erfuhr, dass man bezüglich des weggefallenen Parkplatzes auf eine Beschwerde reagiert habe. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Verwaltung Einzelbeschwerden folgt, um allen Anwohnern das Leben zu erschweren“, so Bartens.

Markus Schmitz vom städtischen Presseamt erklärt die Wegnahme des Parkplatzes vor der Hedwig-Dransfeld-Straße 2 wie folgt: „Da hier keine ausreichende Ausweichfläche für den Begegnungsverkehr vorhanden war, fuhren hier Autos immer wieder über den Gehweg vor der Kita. Daher musste der Parkplatz entfernt werden.“ Der Parkplatz, der direkt neben einer Ein- und Ausfahrt zu einer Tiefgarage liegt, soll nun dazu beitragen, dass aus dem Wohngebiet problemlos rein- und rausgefahren werden kann.

Kritik an der Einführung der Parkscheibenpflicht

Die elf Parkplätze am Friedhof wurden mit einer Parkscheibenregelung belegt, da es dazu Ende Januar 2019 einen entsprechenden Bürgerantrag gab. Dieser sah eine „Verkehrsberuhigung des Wohngebiets „Am Hölder vor“. Die Bezirksvertretung Bonn folgte dem Vorschlag und beschloss diesen am 22. Januar. Darunter fällt auch, dass alle Straßen des Wohngebietes „Am Hölder“ als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wurden.

Außerdem wurde das Parken in dem Bereich der Hedwig-Dransfeld-Straße bis zur Einmündung Frieda-Nadig-Straße mit Markierungen wechselseitig angelegt und mit Verkehrszeichen „Zone mit eingeschränktem Haltverbot“ beschildert. Bartens ist mit dieser Regelung nicht einverstanden, da den Anwohnern dadurch nun noch weniger Parkraum zur Verfügung stehe. „Ziel muss es sein, den nach der Straßenfertigstellung bestehenden Zustand wieder herzustellen“, so Bartens. Auch eine Einschränkung der Parkscheibenpflicht würde nur wenigen helfen. Denn, so erinnert er daran, dass es „immer wieder Situationen gibt“, in denen das Fahrzeug nicht benötigt wird, beispielsweise durch Urlaub oder einer Geschäftsreise – gerade dann bleibe der Bedarf für einen Parkplatz im öffentlichen Raum. Auch wenn man auf Bus und Bahn umsteige, müsse man das Fahrzeug irgendwo abstellen können.

Damit die Anwohner die Parkplätze am Friedhof dennoch nutzen können, denkt die Stadtverwaltung derzeit darüber nach, die Parkscheibenregelung zu lockern und den Anwohnern in gewissen Zeiträumen das Parken dort zu ermöglichen. „Das wäre grundsätzlich möglich. Die Stadt prüft derzeit, ob eine solche Regelung eingeführt werden kann“, sagte Markus Schmitz dem GA.

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