Baugebiet Röttgen Lücken schließen sich langsam

RÖTTGEN · Ein Interessent kritisiert die Verkaufspraxis des Liegenschaftsamtes im Baugebiet „Am Hölder“ in Röttgen.

 Die Baugrundstücke der Stadt auf dem Areal „Am Hölder“ in Röttgen sind noch nicht alle verkauft. Die sogenannten Stadtvillen im nördlichen Teil des Neubaugebietes „Am Hölder“ in Röttgen will die Stadt nun ausschreiben.

Die Baugrundstücke der Stadt auf dem Areal „Am Hölder“ in Röttgen sind noch nicht alle verkauft. Die sogenannten Stadtvillen im nördlichen Teil des Neubaugebietes „Am Hölder“ in Röttgen will die Stadt nun ausschreiben.

Foto: Max Malsch

Die Stadt ist sich sicher: Die noch nicht verkauften Grundstücke im Neubaugebiet „Am Hölder“ in Röttgen werden weitere Käufer finden. Interessenten gebe es genug. Vier der verbliebenen 18 städtischen Flächen sind im vergangenen Wirtschaftsausschuss beschlossen worden, teilte die Verwaltung mit. Zwei weitere stünden in der kommenden Sitzung auf der Tagesordnung.

„Es geht also voran“, sagte Markus Schmitz aus dem Presseamt. Wie berichtet, hat die Vermarktung im bei Familien durchaus beliebten Ortsteil vor rund zwei Jahren begonnen.

Stadt bezeichnet Preise als "normal"

Dass trotz des engen Bonner Immobilienmarktes noch nicht alle der ursprünglich 50 Grundstücke zu Preisen zwischen 445 und 520 Euro pro Quadratmeter verkauft sind, hatte die Stadt als „normalen Prozess“ bezeichnet.

Daraufhin hat sich Wolfgang Henrichs beim General-Anzeiger gemeldet, der die Vermarktungspraxis der Stadt als „weltfremd“ bezeichnet. Vor anderthalb Jahren habe die Familie seiner Tochter den Zuschlag für ein Doppelhausgrundstück „Am Hölder“ erhalten. „Es wurde daraufhin mit Baufirmen ein Haustyp entwickelt, der in diesem Gebiet möglich war, ein Haus mit Staffelgeschoss und Flachdach und ohne Unterkellerung“, so der Ippendorfer.

Die Stadt hatte schon im Verkaufsexposé die Auflage gemacht, dass Änderungen wie Staffelgeschoss nur möglich wären, wenn der direkte Nachbar zustimmt. Den gab es aber im konkreten Fall noch gar nicht. An anderer Stelle dagegen, so die Darstellung von Henrichs, habe nur noch mit Flachdach gebaut werden dürfen, weil der Nachbar die Dachform vorab habe wählen dürfen. „Also mal so, mal so“, schlussfolgert er.

Für den Fall, dass der künftige Nachbar einen Keller haben möchte, sollte die Familie eine Stützwand zahlen. Mit weiteren Forderungen wäre auf die Interessenten eine mögliche Mehrbelastung von 50 000 Euro zugekommen. Daraufhin kam es nicht zu einem Kauf des Grundstücks. Die Stadtverwaltung kann den Fall nicht mehr zuordnen und äußert sich deshalb nicht zu den konkreten Punkten.

Stadt begründet ihr Vorgehen aber allgemein

„Wenn laut Bebauungsplan Bebauung mit Doppelhäusern vorgesehen ist und ein Käufer beabsichtigt, von den Vorgaben im Bebauungsplan abzuweichen, so muss dies in Abstimmung mit dem Bauherrn der zweiten Doppelhaushälfte geschehen. Wenn es diesen noch nicht gibt, müssen zumindest Vorkehrungen getroffen werden, dass dieser dennoch nach Bebauungsplan bauen kann.“

Nikolaus Decker, Vorsitzender beim Bund Deutsche Architekten Bonn, hält die Einzelvermarktung solcher Grundstücke wie in Röttgen für „unsinnig“. „Eine Konzeptvergabe, auf die sich Interessenten gemeinsam bewerben können, ist in vielen Fällen besser“, sagt Decker. Eine solche Planung könne auch Architektenkosten sparen. Aus seiner Sicht müsste das zuständige Liegenschaftsamt dafür eine stärkere Steuerfunktion übernehmen und Interessenten zusammenbringen.

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