Kommentar: Fehler im System

"Alles für die Katz." So bezeichnet man umgangssprachlich einen Vorgang, der nichts eingebracht hat, den man umsonst erledigt hat. So muss jedenfalls der Mitarbeiter der Stadtverwaltung empfinden, der die Bauvoranfrage für das Grundstück Am Burgweiher 21-23 bearbeitet hat.

Der Antragsteller ist nämlich nicht im Besitz des Grundstücks, und der Eigentümer des Areals steht in keinerlei Verkaufsverhandlungen. Also kann der Vorgang eigentlich in den Papierkorb wandern.

Einen Fehler hat aber niemand begangen. Von Rechtswegen kann jeder Bürger für jedes Grundstück eine Bauvoranfrage stellen - egal, ob es ihm gehört. Und für eine Kommune wäre der Recherche-Aufwand bezüglich der Eigentumsverhältnisse viel zu aufwendig.

Also wird im Stadthaus eine Bauvoranfrage nach der anderen abgearbeitet - egal, ob es Sinn macht. Somit bezahlt letztlich der Steuerzahler die Zeche. Im Fall Burgweiher sind der Stadt Bonn Kosten in Höhe von 354,83 Euro entstanden. Die Einnahme besteht lediglich aus der Gebühr des Antragstellers in Höhe von 50 Euro. Den Fehlbetrag trägt die Allgemeinheit.

Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt. Ein Antragsteller muss künftig verpflichtet werden, einen Nachweis über die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks oder über laufende Kaufverhandlungen abzuliefern.

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