August-Macke-Schule Jugendliche nach Verwüstung von Klassenzimmer verurteilt

Bonn · Drei Jugendliche müssen wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung je 30 Sozialstunden ableisten. Die Jugendlichen hatten ein Klassenzimmer der August-Macke-Hauptschule verwüstet.

 September 2018 in der August-Macke-Schule: Die Schüler zerstörten das Mobiliar und setzten die Schule unter Wasser.

September 2018 in der August-Macke-Schule: Die Schüler zerstörten das Mobiliar und setzten die Schule unter Wasser.

Foto: Privat

Das Urteil fiel recht milde aus: Zu jeweils 30 Sozialstunden, die binnen zwei Monaten abzuleisten sind, hat das Bonner Amtsgericht am Montag drei Schüler verurteilt. Wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung mussten sich zwei Jungen aus Duisdorf und Lengsdorf sowie ein Mädchen aus Medinghoven verantworten. Den 16, 17 und 15 Jahre alten Jugendlichen wurde zur Last gelegt, am Wochenende des 8. und 9. September vergangenen Jahres ein Klassenzimmer der August-Macke-Hauptschule im Ortsteil Brüser Berg verwüstet und durch Aufdrehen des Wasserhahns das gesamte Gebäude unter Wasser gesetzt zu haben. Letztlich konnte die Richterin aber nicht sicher aufklären, wer das Wasser angestellt hatte.

Die Polizei hatte insgesamt vier Jugendliche als mögliche Täter ermittelt, von denen drei am Montag vor Gericht standen. Alle sind als strafmündig zu betrachten, fallen aber unter das Jugendstrafrecht. Daher fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Offenbar über ein Flachdach und durch ein Fenster sollen die Täter in einen Klassenraum im ersten Obergeschoss der Macke-Schule eingedrungen sein. Dort zerstörten sie das gesamte Mobiliar, warfen Stühle und Tische um und selbst die Tafel und das Whiteboard fielen ihrer Zerstörungswut zum Opfer: Sowohl die Kreide- als auch die elektronische Tafel wurden aus der Wand gerissen.

Sozusagen als Krönung soll dann einer von ihnen zu guter Letzt noch den Wasserhahn aufgedreht und das Waschbecken verstopft haben. Die Bescherung fiel dem Hausmeister erst am Montagmorgen auf, große Teile der Schule standen da nämlich unter Wasser. Unterricht konnte an der Hauptschule erst mal nicht stattfinden, stattdessen mussten der Boden getrocknet und neue Bodenbeläge verlegt werden. Auf rund 64 000 Euro wurde der Gesamtschaden beziffert.

Auch nach langen und intensiven Zeugenvernehmungen konnte das Gericht nicht sicher klären, wer für den Wasserschaden nun letztendlich verantwortlich war. Zu wenig Zeit hat sich die Richterin jedenfalls nicht genommen: Mit rund zweieinhalb Stunden dauerte das Verfahren für einen Prozess vor dem Amtsgericht überdurchschnittlich lange.

Der entscheidende Hinweis an die Ermittler war vom Direktor der Schule gekommen: Der hatte gehört, dass die Namen der möglicherweise Beteiligten auf dem Schulhof kursierten. Im Bonner Polizeipräsidium war zudem noch ein anonymer Brief mit den da aber schon bekannten Namen der Tatverdächtigen eingegangen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort