Studentenheim am Hermann-Wandersleb-Ring: Politiker werfen der Stadt schlechte Planung vor Eiche vor Tiefgarage wird nicht gefällt

ENDENICH/DUISDORF · Da baut man eine Tiefgarage und stellt auf einmal fest, dass da noch ein Baum im Weg steht. Die von Duisdorf kommenden Autos müssten quasi rechtwinklig einscheren. Und das vom zweispurigen Hermann-Wandersleb-Ring aus.

 Die Eiche am Hermann-Wandersleb-Ring - vor dem weißen Lieferwagen - steht direkt neben der Tiefgarageneinfahrt.

Die Eiche am Hermann-Wandersleb-Ring - vor dem weißen Lieferwagen - steht direkt neben der Tiefgarageneinfahrt.

Foto: Richard Bongartz

Die Stadt hätte deshalb eine Eiche dort am liebsten gefällt, doch da machten die Politiker der Bezirksvertretung Bonn ihr am Dienstagabend einen Strich durch die Rechnung.Die Rede ist von einem 13 Meter hohen Baum, der an der genehmigten Einfahrt des neuen Studentenwohnheims nahe der Pfarrer-Byns-Straße steht. "Die vorhandene Lücke im Baumbestand des Grünstreifens reicht für den Ausbau der Zufahrt nicht aus", argumentiert die Verwaltung.

Der Bauherr würde auch die Kosten für die Fällung und eine Ersatzpflanzung übernehmen. An der Garagenzufahrt müssten die Autos zum Abbiegen sehr langsam werden, argumentierte Dieter Fuchs, Leiter des Amts für Stadtgrün, in der Sitzung. Das finden die Politiker aber eigentlich gar nicht so schlecht.

Lektion für Verwaltung

Denn der Bürgersteig an der Einfahrt ist für Fußgänger und Radfahrer freigegeben. Sie wären durch langsame Fahrzeuge also weniger gefährdet, findet der Grünen-Stadtverordnete Rolf Beu. Überhaupt fragte sich Dieter Behrenbruch (CDU), wie man die Tiefgarage an der Stelle überhaupt genehmigen konnte.

Allgemein sei das da schon nicht zulässig, weil es sich beim Wandersleb-Ring um die B 56, also eine Bundesstraße, handelt, so Herbert Spoelgen (SPD) und Brigitta Poppe (Grüne). Doch laut Beu gebe es im Straßenverlauf bereits weitere Ein-, Aus- und Zufahrten. Letztlich sei am Studentenheim genügend Platz, "sogar fast für Begegnungsverkehr".

Beu: Vielleicht sei die Ablehnung der Fällung in der Bezirksvertretung der Verwaltung eine Lehre, dass sie zum einen im Baugenehmigungsverfahren den Standort der Straßenbäume ausreichend beachte und zum anderen "subjektive Wünsche der Bauherren auf Entfernung von Straßenbäumen kritischer hinterfrage".

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