Streit mit der Versicherung Bonner Wohnmobilvermieter klagt seit mehr als einem Jahr vor dem Landgericht

Bonn · Dem Duisdorfer René Vossen ist 2018 ein Wohnmobil in Köln gestohlen worden, die Täter sind verurteilt. Einen Schadenersatz hat er seitdem nicht von seiner Versicherung bekommen. Dagegen klagt er seit mehr als einem Jahr vor dem Bonner Landgericht.

 Ein baugleiches Wohnmobil steht vor der Haustür von René Vossen. Von dem anderen fehle seit dem 29. April 2018 jede Spur.

Ein baugleiches Wohnmobil steht vor der Haustür von René Vossen. Von dem anderen fehle seit dem 29. April 2018 jede Spur.

Foto: Benjamin Westhoff

Wohnmobilvermieter René Vossen (65) aus Duisdorf wartet auf eine Entscheidung des Landgerichts Bonn. Und das seit mehr als einem Jahr. Er klagt gegen die R+V-Versicherung. Im April 2018 war eines seiner beiden Fahrzeuge in Köln gestohlen worden. Zwei Täter wurden vom Landgericht Krefeld verurteilt. Für den Kaskoschaden hat die R+V den Wiederbeschaffungswert von 43.000 Euro bisher nicht gezahlt. Das Unternehmen teilt mit, Vossen habe zu einem Unfallschaden falsche Angaben gemacht. Jetzt will Richter Manfred Wucherpfennig einen Sachverständigen beauftragen. Es geht unter anderem um die Höhe des Wiederbeschaffungswerts.

„Für mich ist das alles nicht nachvollziehbar“, sagt Vossen. Seit 1982 arbeitet er selbst als Kfz-Sachverständiger. Mit dem Urteil des Landgerichts Krefeld vom 20. Dezember 2019 gegen die Haupttäter sei die Schuldfrage geklärt: „Das ist ein eindeutiger Bandendiebstahl.“

Er habe einen mehrfachen Schaden: Neben dem Verlust des Wohnmobils zahlt er weiter die Leasinggebühren. „799 Euro im Monat, seit Mai 2018“, sagt Vossen. Insgesamt seien es bis einschließlich Juni 19 975 Euro. Zudem gebe es keine Einnahmen aus der Vermietung.

In der Nacht auf den 29. April 2018 war Vossens Wohnmobil vom Gelände einer Spedition in Köln gestohlen worden – und ist seitdem verschwunden, sagt er. Der Diebstahl fiel später in den Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei Krefeld (siehe „Kriminalpolizei ermittelte“). Die zentrale Ermittlungskommission California schreibt den Diebstahl der vier Wohnmobile einer Tätergruppe aus Osteuropa zu. „Der Gesamtschaden betrug 225 000 Euro“, sagt Nils Radtke, Richter und Pressedezernent am Landgericht Krefeld. Die beiden Haupttäter (45 und 31) sollen von Januar 2018 bis Mai 2019 an insgesamt 29 Diebstählen beteiligt gewesen sein. Der 45-Jährige wurde zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, der 31-Jährige zu vier Jahren Haft. Beide Urteile sind rechtskräftig. Von den vier in Köln gestohlenen Wohnmobilen stellte die Polizei eines auf der A 46 sicher, ein weiteres bei dem Versuch, das Fahrzeug nach Polen zu bringen, sagt Radtke. Für das dritte Wohnmobil habe eine Versicherung den Schaden ersetzt, sagt Vossen.

Er hatte die beiden Wohnmobile 2017 als Geschäftsführer der Firma Visionet (Köln) gekauft. Diese vermietete die Fahrzeuge. Nach vier Wochen und etwa 900 Kilometern Laufleistung habe ein Lkw-Fahrer beim Rangieren das später gestohlene Wohnmobil beschädigt. Das Gutachten habe Vossen erstellt und einen Schaden von 20 000 Euro ermittelt. Insgesamt habe er etwa 24 000 Euro, inklusive eines Betrags für die Wertminderung, von einer Versicherung – nicht der R+V – erhalten. „Ich habe die Reparatur beim Lieferanten sachgemäß machen lassen, der Leasinggeber Bizerba war zufrieden“, sagt Vossen.

Als sich Ende 2017 abgezeichnet habe, dass die Firma Visionet schließen würde, habe Vossen den Verleih der beiden Wohnmobile privat übernommen. Seit dem 1. Januar 2018 hatten die beiden Wohnmobile Bonner Kennzeichen: BN-RV 130 (gestohlen) und BN-RV 140.

Bezogen auf die R+V sieht sich Vossen in einer „paradoxen“ Situation: „Sie ist für den Kasko-Schaden zuständig, und ich habe hier meine Rechtsschutzversicherung.“ Er lässt sich vom Bonner Anwalt Götz-Ferry Mohr vertreten. Beide haben eine Bürogemeinschaft in Beuel. Im Februar 2019 erhob Mohr Klage vor dem Landgericht Bonn. Die mündliche Verhandlung vor der zehnten Kammer unter Vorsitz von Wucherpfennig war am 25. Juni 2019, teilt Landgerichts-Sprecher Tobias Gülich mit. Einen Beweistermin habe es fast ein Jahr später am 12. Mai 2020 gegeben. Mehrere Termine seien vonseiten der R+V-Anwälte verschoben worden, sagt Vossen.

Bei dem juristischen Streit geht es um die Frage, ob Vossen im April/Mai 2018 bei der Diebstahlmeldung richtige Angaben gemacht hatte, etwa zum Unfallschaden, zur Kilometerleistung und zur Reparatur. „Die R+V lässt durchblicken, dass das nicht mit sauberen Mitteln gelaufen ist“, sagt Mohr. Dazu äußert sich die R+V auf GA-Anfrage: „Es gibt tatsächlich begründete Zweifel, dass bei der Schadensmeldung von Herrn Vossen alles seine Richtigkeit hat“, teilt Gesa Fritz von der Konzern-Kommunikation mit.

Im Gegenzug werfen Vossen und Mohr der R+V etwa vor, dass sich im Mai 2018 ein Detektiv im Auftrag der R+V Vossen gegenüber als Schadensregulierer ausgegeben habe. Mit diesem Vorwurf konfrontiert, teilt die R+V mit: „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, möchten wir uns dazu nicht im Detail äußern, sondern warten die Entscheidung des Gerichtes ab.“ Der Sachverständige soll nun beispielsweise prüfen, ob der Wiederbeschaffungswert zum 29. April 2018 „nicht unter 40 000 Euro“ lag. Und ob die Seitenwand bei der Reparatur am 7. April 2017 ersetzt worden ist.

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