Bahnhofstraße in Duisdorf Baum soll Privatparkplatz weichen

DUISDORF · Baum oder Parkplatz, das ist hier die Frage: An der Bahnhofstraße, gleich gegenüber der Johanniskirche, steht ein kräftiger, vitaler Straßenbaum mit einem Stammumfang von 1,10 Metern. Und der soll jetzt weg, weil der Hauseigentümer an dieser Stelle die Zufahrt für einen Parkplatz auf seinem Grundstück bauen will. Ausgerechnet jetzt, nachdem der Baum mindestens 60 Jahre dort stand und offenbar nicht weiter störte.

 Der kräftige Straßenbaum versperrt die mögliche Zufahrt zu dem Grundstück des Hauseigentümers. Links ist die Bushaltestelle zu sehen, rechts die Fußgängerampel.

Der kräftige Straßenbaum versperrt die mögliche Zufahrt zu dem Grundstück des Hauseigentümers. Links ist die Bushaltestelle zu sehen, rechts die Fußgängerampel.

Foto: Rolf Kleinfeld

Die Sachlage, bei der ansonsten in der Abwägung regelmäßig für den Erhalt des Baumes votiert worden wäre, liegt diesmal jedoch etwas anders, teilte die Stadtverwaltung mit. Denn für den Hauseigentümer, der schon 2007 zum ersten Mal um eine Fällgenehmigung gebeten hatte, sprächen bei genauerer Betrachtung "weitere Sachverhalte, die zu einer anderen Einschätzung führen", so die Stadt. Deshalb will sie die Abholzung genehmigen und führt dafür folgende Gründe an.

Weder auf Höhe der Bushaltestelle oder der Fußgängerampel vor dem Grundstück könnte eine Zufahrt errichtet werden. Sie seien aber an dieser Stelle sinnvoll. Eine Verlegung oder Verkürzung der Haltestelle sei nicht möglich, ebenso wenig wie eine Zufahrt zum Grundstück "durch" die Haltestelle hindurch. Und die Ampel stehe aus öffentlichem Interesse genau an dieser Stelle, weil dort der Bus halte sowie der Weg zur Kirche und zum Friedhof sei. Und schließlich: "Die letzte Möglichkeit, die Zufahrt zum Grundstück über die vorhandene Einfahrt zum Nachbarhaus zu nutzen, wird vom benachbarten Grundstückseigentümer nicht akzeptiert", so die Stadt weiter.

Der Abwägungsprozess sei daher "in diesem Ausnahmefall" für die Fällung des Baumes ausgefallen. Die mit Vertretern der politischen Parteien besetzte Baumkommission sieht das offenbar anders. Sie sah sich außerstande, eine Entscheidung zu treffen, gab die Sache ohne Votum weiter an die Bezirksvertretung Hardtberg. Diese hat nun das letzte Wort in der Sitzung am 25. September. Dem Hauseigentümer, der Parkplatznot als Grund für seinen Fällantrag anführt und sich gegenüber dem GA zurzeit nicht selbst äußern wollte, soll bei Annahme des Antrages übrigens eine Ersatzpflanzung auf seine Kosten auferlegt werden.

Nach GA-Informationen soll die Fachverwaltung zunächst für den Erhalt des Baumes und gegen den Fällantrag plädiert haben, "von höchster Stelle" sei jedoch dann eine andere Haltung vertreten worden. "Da sind im Hintergrund viele Telefonate geführt worden", sagte ein Insider dem GA.

Der Beschlussvorschlag argumentiert demzufolge mit Gründen des gesunden Menschenverstandes. So heißt es dort: "Das öffentliche Interesse kann nicht so weit gehen, einem Bürger gleich durch drei Entscheidungen der öffentlichen Hand (Baumpflanzung, Errichtung einer Haltestelle und Errichtung einer Signalanlage) die Zufahrt zu seinem privaten Grundstück abzuschneiden."

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