Stadt lehnt Schilder ab Anwohnerin fordert Maßnahmen an Gefahrenstelle Brüser Damm

Brüser Berg · Für die Stadt Bonn ist gilt der Brüser Damm als Gefahrenstelle. Besondere Verkehrsschilder sollen trotzdem nicht aufgestellt werden. Eine Anwohnerin geht deshalb auf die Barrikaden.

 Laut Anwohnerin Marlene Ollig fehlt am Brüser Damm eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Laut Anwohnerin Marlene Ollig fehlt am Brüser Damm eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Foto: Benjamin Westhoff

Für die Stadt Bonn ist der Brüser Damm eine Gefahrenstelle, insbesondere auf dem Teilstück zwischen dem Kreisel und dem Aktivspielplatz am Abenteuerweg. Und deshalb finden dort auch häufiger Geschwindigkeitskontrollen statt. Gefahren werden darf dort nicht schneller als 50 Stundenkilometer – so, wie auf allen innerörtlichen Straßen.

Die breite, gut ausgebaute, zweispurige Fahrbahn verführt aber offenbar viele Autofahrer zum Gasgeben. Es gibt keine Häuser am Straßenrand, keine Straßenlaternen und überwiegend keinen Gehweg. Und keine Beschilderung. Diesen Umstand findet Marlene Ollig, die im Niederwildviertel an der Ortsgrenze zu Witterschlick wohnt und diesen Weg durch den Wald an der Südwache vorbei und über den Brüser Damm regelmäßig nimmt, „maximal irreführend“. Und zwar, weil vom Autofahrer verlangt werde, zu erkennen, dass er sich innerörtlich befindet, meint sie.

Dabei sähen Autofahrer, die aus Richtung Witterschlick kommen, auf der Waldstraße „An der Haeschmar“ zunächst eine Tempo-30-Beschilderung. Und diese wird am Ende der Straße nicht aufgehoben, wenn man auf den Kreisel an der Südwache zufährt. Dagegen weist die Stadt darauf hin, dass die hier maßgebliche Ortseingangstafel an der Ortsgrenze zwischen Witterschlick und Bonn stehe – also Luftlinie einen Kilometer entfernt – und auch im Anschluss an die Tempo-30-Strecke, also auf dem Brüser Damm, wieder gelte.

Anwohnerin fordert Verkehrsschild

„Wenn es um den Schutz der Kinder am Brüser Damm geht, dann sollte man das auch ernst nehmen und ein entsprechendes Verkehrsschild aufstellen“, findet Marlene Ollig. Doch das will die Stadt nicht und teilte mit: Der Brüser Damm sei so stark frequentiert, dass man annehmen könne, dass er eine Gefahrenstelle „im Sinne der rechtlichen Regelungen über Geschwindigkeitskontrollen der kommunalen Ordnungsbehörden“ sei. Im Klartext: Auch wenn es keine Unfälle gibt, könnte es doch welche geben, weil viel Verkehr ist. Und deshalb darf kontrolliert werden. „Dahinter steht der Ansatz, dass die Geschwindigkeitskontrollen als erste geeignete Maßnahmen erfolgen sollen“, teilte die Stadt.

Doch das stößt auf Widerspruch bei der Ollig. Ihr Argument: Wenn es sich tatsächlich um eine Gefahrenstelle handele, solle sie auch als solche durch ein Verkehrsschild gekennzeichnet werden. Alles andere sei grob fahrlässig. Ihre Forderung nach einem Tempo 50-Begrenzungsschild oder dem Schild einer Gefahrenstelle wurde abgelehnt, Tempokontrollen gibt es aber weiterhin.

Vorwurf der Profitmache

„Folgerichtig“, so Ollig, „kann man behaupten, der Stadt Bonn gehe es nicht um den Schutz der Kinder, sondern lediglich um Profitmache durch eine absurde, selbst für Ortskundige missverständliche Verkehrsführung.“ Es werde aktiv vermieden, den Autofahrer auf angemessene Fahrweise aufgrund spielender Kinder hinzuweisen. „Ein einziges Straßenschild würde den Autofahrern nicht nur immens helfen, sondern könnte potenziell Leben retten.“

Immer wieder Unfälle gibt es dagegen auf dem Konrad-Adenauer-Damm, wo streckenweise Tempo 70 gilt. Daran will die Stadt auch nicht rütteln und teilte den Politikern in der Bezirksvertretung mit: „Es ist durchaus üblich, die zulässige Höchstgeschwindigkeit über die innerorts geltende Regelgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer anzuheben, wenn dies der Ausbauzustand der Straße zulässt.“ Diese Voraussetzung erfülle der KAD. Er ist anbaufrei, alle Einmündungen sind signalisiert, und Fußgänger- und Radverkehr findet dort nicht statt. Diese Worte könnten im Prinzip auch für den Brüser Damm Gültigkeit haben.

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